Hochwasserschutz (ELER)

Hochwasserschutz (ELER)

Kontakt

  • Maximilian Mirus Maximilian Mirus Umwelt
    Tel.: 0331 660 - 1683
    Fax: 0331 66061683
    E-Mail Kontakt

Weitere Ansprechpersonen

  • Ines Noa-Deutsch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
    Referat 21
    Tel.: 0331 866-7164
    Fax: 0331 27548-7164
    E-Mail Kontakt
Förderprogramm finden

ILB Förderfinder

Finden Sie Ihr passendes Programm für Ihr Vorhaben

Jetzt Förderung finden

Überblick

Das Förderprogramm zur Finanzierung von Vorhaben zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes dient der Daseinsvorsorge und der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Fördernehmer

Landesamt für Umwelt (LfU)

Förderthemen

Investitionen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Wasserrückhalts

Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg,

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Finanzierung der Umsetzung von Vorhaben zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes

Mittelherkunft Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER),

Bund, Land Brandenburg

Ziel des Programms

Mit dem Programm soll das landwirtschaftliche Produktionspotenzial vor Hochwasser geschützt und die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft durch Vorbereitung und Umsetzung von geeigneten vorbeugenden Vorhaben des Hochwasserschutzes gesichert werden.

Hochwasserrisikomanagement einschließlich der investiven Hochwasserschutzvorhaben sichert unter anderem die Einkommens- und Wirtschaftsmöglichkeiten für den ländlichen Raum.

Aktuelle Meldungen

Wichtiger Hinweis zur Aussteuerung der Förderperiode 2014 - 2022

Aufgrund der auslaufenden ELER-Förderperiode 2014 bis 2022 möchten wir Sie darüber informieren, dass es notwendig ist, Ihre Vorhaben bis zum 31.12.2024 abzuschließen und Ihren Verwendungsnachweis bis zum 31.03.2025 bei der ILB einzureichen.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Landesamt für Umwelt (LfU)

Was wird gefördert?

Die Verwaltungsvorschrift (VV) ermöglicht die Umsetzung von vier Förderschwerpunkten:

  • Technische und naturschutzfachliche Planung, Aufwendungen für Ingenieur- und Architektenleistungen ab Leistungsphase (LP) 5 (Ziffer 2.1 der VV)
  • Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen (Ziffer 2.2 der VV)
  • Rückbau von Deichen (insbesondere zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten) (Ziffer 2.2 der VV)
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhalts im Einzugsgebiet und in den Talauen (Ziffer 2.3 der VV)

Erstattungsfähige Ausgaben sind:

  • Allgemeine Aufwendungen für Architekten- und Ingenieurleistungen ab
    LP 5 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils geltenden Fassung
  • Investive Kosten zur Umsetzung des Vorhabens, einschließlich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Kosten für Grunderwerb im Rahmen des Vorhabens, in Höhe von max. 10 % der erstattungsfähigen Gesamtausgaben
  • Notar- und Gerichtskosten zur Gewährleistung der Vorhabenumsetzung

Wie wird gefördert?

Die ILB fördert mit Zuschüssen in Höhe von 100 Prozent.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge für die Finanzierung von Hochwasserschutzvorhaben gemäß ELER-VV-HWS können bis zum 30. Januar 2024 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden.

Insgesamt 6 Millionen Euro stehen für die Förderung der Maßnahmen zur Verfügung.Die Maßnahmen müssen im Einklang mit den Zielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie stehen.

Anträge können ausschließlich vom Landesamt für Umwelt (LfU) gestellt werden.

Geltungsdauer

Die Verwaltungsvorschrift trat zum 01.07.2015 in Kraft und ist gültig bis zum 31.12.2025.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihr Ansprechpartner bei der ILB ist Herr M. Mirus, den Sie über die Telefonnummer 0331 660-1683 erreichen können.

Was ist noch zu beachten

  • Es gilt das Erstattungsprinzip.
  • Die Auswahl der zu finanzierenden Vorhaben erfolgt gemäß Projektauswahlverfahren und den Projektauswahlkriterien gemäß Ziffer 7.2 der VV.
  • In Bezug auf die Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften gelten die einschlägigen Festlegungen gemäß § 55 LHO und bei Aufträgen mit Binnenmarktrelevanz gilt die Transparenzpflicht.
  • Dem Rückbau von Deichen ist gegenüber Neubau oder Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen der Vorrang zu geben.
  • Eine Weitergabe der Finanzierung an natürliche Personen oder juristische Personen des Privatrechts ist nicht möglich.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Rechtshinweise