Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Überblick
Das Ganztagsbeschleunigungsprogramm beschleunigt die Schaffung zusätzlicher ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder und fördert durch Investitionen von Schulträgern und Trägern von Kindertagesstätten in Neubau, Modernisierungs-, Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahmen.
Fördernehmer | Schulträger, Träger von Ersatzschulen mit ganztägigen Angeboten in der Primarstufe, Träger von Kindertagesstätten, soweit sie auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit einer Schule unter Schulaufsicht stehende Angebote oder Angebote der Kindertagesbetreuung erbringen |
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Förderthemen | Beschleunigung der Investitionen zum quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder der 1. bis 4. Jahrgangsstufe und solche Maßnahmen, die der qualitativen Verbesserung dieser Angebote dienen. |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (RL Beschleunigungsprogramm Ganztag) vom 18.01.2021 sowie der Verwaltungsvereinbarung „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ zwischen Bund und Ländern |
Mittelherkunft | Bund |
Ziel des Programms
Beschleunigung der Schaffung zusätzlicher ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder (1. bis 4. Klasse) und die qualitative Weiterentwicklung bestehender Ganztagsangebote
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm Investitionen von:
- Schulträgern gemäß § 100 Abs. 1 bis 3 BbgSchulG
- Trägern von Ersatzschulen gemäß § 120 BbgSchulG, soweit sie Träger von Schulen mit ganztägigen Angeboten in der Primarstufe sind
- Trägern von Kindertagesstätten, soweit sie auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit einer unter Nummer 1 benannten Schule unter Schulaufsicht stehende Angebote oder Angebote der Kindertagesbetreuung gemäß Kindertagesstättengesetz für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 erbringen.
Was wird gefördert?
- Investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, soweit diese Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Baumaßnahme zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote stehen,
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Baumaßnahmen:
- Umwandlungsmaßnahmen, für die keine über eine Genehmigungsplanung zur Nutzungsänderung hinausgehenden Architekten- und Ingenieurleistungen erforderlich sind,
- Modernisierungs-, Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie der Erwerb von Gebäuden einschließlich der energetischen Sanierung,
- Neubaumaßnahmen als selbständig nutzbare Bauwerke,
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investive Begleitmaßnahmen, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorstehend genannten Baumaßnahmen stehen und von Dritten (außerhalb der Verwaltung) erbracht werden (z. B. Architekten- und Gutachterleistungen für das Verfahren zur Baugenehmigung, Entwässerungsplanung, Grundrisszeichnung, statische Berechnung, Nutzflächen- und Kubaturberechnung Wärmeschutznachweis, Angaben über Abstandsflächen, Nachweis über Versorgungs- und Entsorgungsanlagen),
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Ausstattungsinvestitionen in Aufenthaltsbereichen, im Küchen- und Sanitärbereichsowie Außenflächen einschließlich deren Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme, insbesondere:
- Mobiliar,
- Spiel- und Sportgeräte,
- Fahrzeuge, die die Nutzung anderer Angebote im Sozialraum ermöglichen und derKooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports oder der kulturellen Bildungdienen,
- Maßnahmen, die der Verbesserung der Hygienebedingungen dienen (z. B. Reinigungs und Desinfektionsvorrichtungen, separate Toiletten, mobile Trennwände), soweit sie der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Grundschulkinder oder der qualitativen Verbesserung der Betreuungsumgebung mit der Zielrichtung der Herstellung einer zeitgemäßen Ganztagsbetreuung dienen.
Wie wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen die nach dem 17. Juni 2020 (vorzeitiger Maßnahmebeginn) bis zum 30. Juni 2021 begonnen und noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wurden.
Die Höhe der Zuwendung in Form einer Zuweisung oder eines Zuschusses beträgt grundsätzlich 70 Prozent zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Als zuwendungsfähige Gesamtausgaben gelten alle zur Durchführung der geförderten Maßnahme notwendigen und angemessenen Ausgaben, die im Rahmen der schul- und baufachlichen Prüfung ermittelt und durch die Bewilligungsbehörde anerkannt worden sind.
Im Falle von finanzschwachen Kommunen ist ein Eigenanteil von zehn Prozent erforderlich. Bei diesen übernimmt das Land die Differenz zum Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Für dieses Förderprogramm können keine neuen Anträge gestellt werden.
Geltungsdauer
Diese Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Was ist noch zu beachten
Die einzelnen Maßnahmen dürfen nicht gleichzeitig durch andere Programme des Bundes, der Europäischen Union oder aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Die Maßnahme darf nach dem 17. Juni 2020 begonnen worden sein.
Alle mit Hilfe der Zuwendung beschafften oder hergestellten unbeweglichen Gegenstände sind zehn Jahre, alle beweglichen Gegenstände über 800 Euro sind fünf Jahre und alle beweglichen Gegenstände bis 800 Euro sind zwei Jahre für den Zuwendungszweck gebunden.
Bei Baumaßnahmen sind die VV Nr. 6 zu § 44 LHO zu beachten.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 01/2021
- Stand: 01/2021
Ergänzende Informationen
- Stand: 07/2024
- Stand: 11/2017
- Stand: 07/2014
Informationen zur Auftragsvergabe
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 12/2022
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022