Förderung der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation (InfraFEI)
Förderung der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation (InfraFEI)
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Überblick
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) über die ILB bei Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation an Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg.
Fördernehmer | Wissenschaftseinrichtungen des Landes Brandenburg |
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Förderthemen | Baumaßnahmen einschließlich Erstausstattung und Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) zur Förderung der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation aus dem EFRE (InfraFEI) vom 20. Februar 2015 |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) |
Ziel des Programms
Das Ziel des Programms ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg durch den Ausbau des Forschungs- und Entwicklungspotenzials der Wissenschaftseinrichtungen und die Schaffung leistungsfähiger Wissenschaftsinfrastrukturen.
Aktuelle Meldungen
Hinweise zur Förderfähigkeit von Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen
Für Anträge, die ab 1. Juni 2017 bei der ILB eingehen, sind Lieferungen und Leistungen Dritter, die mit dem Zuwendungsempfänger verflochten sind, mangels Nachfrage und in Abstimmung mit dem MWFK des Landes Brandenburg von der Förderung ausgeschlossen.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Das MWFK-Förderprogramm Forschungsinfrastruktur unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- staatliche Hochschulen des Landes Brandenburg für Vorhaben nach Nummer 2.1.1 und 2.1.3 der Richtlinie,
- die von Bund und Ländern institutionell geförderten Forschungseinrichtungen mit einer Niederlassung im Land Brandenburg für Vorhaben nach Nummer 2.1.2 und 2.1.3 der Richtlinie sowie
- Mehrländerforschungseinrichtungen und Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich Agrarforschung mit Sitz im Land Brandenburg für Vorhaben nach Nummer 2.1.4 der Richtlinie.
Was wird gefördert?
Das MWFK-Förderprogramm Forschungsinfrastruktur unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
- Baumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Erstausstattung
- Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation
Wie wird gefördert?
Für Ihre Maßnahme werden anteilig bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Verfügung gestellt.
Ablauf / Verfahren
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 1. März 2015 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2022.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 01/2018
- Stand: 02/2021
Ergänzende Informationen
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BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung
Stand: 11/2024 -
BLB - Allgemeine Hinweise zur Überprüfung der Bauausführung sowie zur baufachlichen Prüfung des Verwendungsnachweises bei Zuwendungsbaumaßnahmen
Stand: 11/2024 - Stand: 06/2017
- Stand: 07/2019
- Stand: 12/2020
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EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung
Stand: 04/2015 - Stand: 04/2015
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Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020
Stand: 05/2020 - Stand: 07/2024
- Stand: 11/2023
-
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Stand: 12/2022 - Stand: 07/2014
- Stand: 09/2017
Formulare
- Stand: 02/2020
- Stand: 01/2017
- Stand: 01/2017
- Stand: 06/2019
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 07/2021
- Stand: 12/2022
- Stand: 03/2021
-
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2022 -
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 01/2022
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 12/2022
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
-
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Stand: 08/2020 -
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Stand: 02/2020 -
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020 -
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020 -
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022