Energetische Sanierung von Hallenbädern in kommunaler Trägerschaft 2023
Energetische Sanierung von Hallenbädern in kommunaler Trägerschaft 2023
Überblick
Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) über die ILB die energetische Sanierung von Hallenbädern in kommunaler Trägerschaft im Land Brandenburg.
Fördernehmer | Gebietskörperschaften (inkl. der rechtlich unselbständigen Eigenbetriebe), |
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Förderthemen | Energieeffiziente Modernisierung von Hallenbädern mit einem hohen Einsparpotential an Treibhausgasemissionen |
Förderart | Zuschuss, Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Durch die Förderung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen sollen der Primärenergiebedarf und die Treibhausgasemissionen der Hallenbäder reduziert werden.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
- Gebietskörperschaften (inkl. der rechtlich unselbständigen Eigenbetriebe),
- kommunale Gemeinde- und Zweckverbände,
- kommunale Eigen- oder Mehrheitsgesellschaften
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die energetische Sanierung von Hallenbädern. Dazu gehören:
- die Fachplanung und Baubegleitung zum Zielstandard Effizienzhaus 40,
- die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehülle sowie
- Energieeffizienzmaßnahmen im Hallenbad (z.B. Erneuerung der Lüftungsanlagen, der Schwimmbadtechnik, der Heizungstechnik, der Beleuchtung, energieeffiziente Modernisierung von Schwimmbecken)
- die Erneuerung/Erweiterung der energiebezogenen Vorsorgungsstruktur im Außenbereich.
Auf dem Weg zum Zielstandard Effizienzhaus 40 können auch Einzelvorhaben (z.B. Verbesserung der Energieeffizienz durch die Erneuerung der Schwimmbadtechnik) gefördert werden. Dies setzt voraus, dass die energetische Fachplanung zum Zielstandard Effizienzhaus 40 bereits vorliegt.
Sofern der Zielstandard Effizienzhaus 40 aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht erreicht werden kann, ist eine Förderung der energetischen Sanierung des Hallenbades nach Einzelfallprüfung möglich.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden
- Eigenleistungen
- Leistungen verflochtener Unternehmen
- die in Art. 7 der VO (EU) 2021/1058 aufgeführten Tätigkeiten (z.B. Unternehmen in Schwierigkeiten, Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe)
- Grundstücke,
- Tiere,
- Fahrzeuge aller Art,
- gebrauchte Wirtschaftsgüter,
- Investitionen, die der Reparatur- und/oder Ersatzbeschaffung dienen,
- aktivierungsfähige Finanzierungskosten,
- Ausgaben für Miet- und Leasingverträge,
- Investitionen in das Nebengewerbe,
- Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung. Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.
Voraussetzung für die Antragstellung ist ein vorab eingeholtes Energiegutachten mit folgenden Inhalten:
- IST-Verbräuche pro Jahr
- Maßnahmen zum Zielstandard Effizienzhaus 40
- ggf. weitere/zusätzliche Energieeffizienzmaßnahmen
- Energieeinsparpotenziale
- ggf. Begründung, warum der Zielstandard nicht erreicht wird.
Der Fördersatz beträgt maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Förderanträge können ab sofort online über das Kundenportal der ILB gestellt werden.
Dem Antrag sind beizufügen
- Berechnung der Indikatoren zum Förderprogramm (Energieverbräuche nach Energieträgern)
- Energiegutachten (inkl. IST-Verbräuche, Maßnahmen zum Zielstandard Effizienzhaus 40, ggf. darüberhinausgehende Effizienzmaßnahmen, Energieeinsparpotenziale, ggf. Begründung, warum der Zielstandard nicht erreicht werden kann)
- Ermittlung des Betriebsgewinns (bei Zuwendungen > 2,2 Mio. EUR)
- detaillierter Nutzungsplan des Hallenbades
- Prüfung der Klimaverträglichkeit (Excel)
- Auszug aus dem Haushalt/Wirtschaftsplan
- Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate) bzw. Pacht-/Nutzungsvertrag
- Projekt-/Ablaufplan bzw. Termin- und Bauzeitenplan
- öffentlich-rechtliche Genehmigungen - soweit zutreffend und bereits vorliegend - andernfalls Bearbeitungsstand zum Planungs- und Bauordnungsrecht
- Erläuterungsbericht (Inhalt: Veranlassung und Zweck der geplanten Baumaßnahme, Lage, Baugelände, Baugrund, Bau- und Ausführungsart mit Erläuterungen der baulichen, technischen und anderen Anlagen, Einrichtungen im Gebäude sowie in den Außenanlagen, Angaben zur Nachhaltigkeit der Planung unter anderem mit Begründung der Wirtschaftlichkeit bei mehreren Lösungsmöglichkeiten)
- detaillierte Kostenberechnung nach DIN 276 in der eingeführten Fassung (bei mehreren Bauobjekten/Bauabschnitten unterteilt; Ermittlung auf der Basis von Mengen und Einheitspreisen)
- Berechnung der Grundflächen (gegliedert nach Flächenart) und Rauminhalte von Bauwerken nach DIN 277 „Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen“ in der eingeführten Fassung
- Architekten- und Ingenieurverträge sowie Nachweis der wettbewerblichen Vergabe der Planungsleistungen
- Abfallentsorgungskonzept gemäß Regelungen zur Ersatzbaustoffverordnung
- städtischer Übersichtsplan M 1:5000 Lageplan mit farbiger Kennzeichnung des Bauvorhabens und ggf. der Bauabschnitte, M 1:1000
- Baupläne, rot/gelb bei Bauen im Bestand, M 1:100 (bei Zuwendungen > 1 Mio. EUR)
- Grundrisse, Ansichten, Schnitte, technische Schemata (bei Zuwendungen > 1 Mio. EUR)
Die Förderanträge werden vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sportfachlich und hinsichtlich ihrer dringlichen Umsetzung bewertet.
Bei Zuwendungen größer 1 Mio. EUR werden die Förderanträge zusätzlich durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) baufachlich geprüft.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie trat mit Wirkung zum 16. November 2023 in Kraft und tritt mit Ablauf vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpersonen bei der ILB sind Herr Büchner, erreichbar unter der Telefonnummer 0331 660-1810 und Frau Hoffmann, erreichbar unter der Telefonnummer 0331 660-1288.
Was ist noch zu beachten
Beginn des Vorhabens
Der erste Auftrag (Vertragsabschluss) zur Durchführung des Vorhabens gilt als Beginn. Aufträge zum Vorhaben können nach der Bestätigung des eingegangen Förderantrages ausgelöst werden. Ein Anspruch auf die Förderung entsteht dadurch nicht. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Baugrunduntersuchung, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks (z. B. Gebäudeabbruch, Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens.
Sportfachliche Bedeutung
Das Hallenbad muss von sportfachlicher Bedeutung sein und über einen detaillierten Nutzungsplan verfügen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bewertet die Unterlagen aus sportfachlicher Sicht insbesondere unter Berücksichtigung der Einbindung des Schulschwimmens und des Vereinssports.
Kumulierung der Zuwendung
Die Zuwendung aus diesem Förderprogramm kann mit anderen öffentlichen Mitteln (z.B. dem Bundesprogramm BEG Nichtwohngebäude) nicht kombiniert werden.
Auftragsvergabe
Aufträge für die Modernisierung müssen zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen und unter Einhaltung der geltenden Vergabevorschriften vergeben werden.
Transparenzmaßnahmen
Die finanzielle Unterstützung des Vorhabens durch die EU ist z.B. auf Ihrer Internetseite und auf Ihrem Social-Media-Kanal hervorzuheben. Die Maßnahmen werden mit dem Zuwendungsbescheid bekannt gegeben.
Bei einer Zuwendung von über 100.000 EUR werden Informationen auf einer ausführlichen Beihilfe-Website der Europäischen Kommission veröffentlicht ( https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=de).
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 11/2023
- Stand: 11/2023
Ergänzende Informationen
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BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung
Stand: 11/2024 -
BLB - Allgemeine Hinweise zur Überprüfung der Bauausführung sowie zur baufachlichen Prüfung des Verwendungsnachweises bei Zuwendungsbaumaßnahmen
Stand: 11/2024 -
Hinweise zur Umsetzung der Prüfung auf Klimaverträglichkeit im Rahmen des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027
Stand: 08/2023 -
Informationsblatt Datenerhebung bei EU-weiten Vergaben in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2023 - Stand: 11/2022
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Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022 - Stand: 07/2024
-
Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022 -
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023 -
Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 12/2023 - Stand: 12/2022
- Stand: 07/2014
- Stand: 06/2024
Formulare
- Stand: 08/2023
- Stand: 06/2019
-
Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen EFRE/JTF 2021-2027
Stand: 01/2024 -
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 07/2020
- Stand: 12/2022
-
Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2023 - Stand: 03/2021
-
Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
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Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen
gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022