DigitalPakt Schule - IT Administration (2021-2024)
DigitalPakt Schule - IT Administration (2021-2024)
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Überblick
Mit diesem Programm fördert die ILB die Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und IT-Administratoren, die für Schulen eingesetzt werden.
Fördernehmer | Öffentliche Schulträger gemäß § 100 Absatz 1 bis 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG), |
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Förderthemen | Förderung von IT-Administration in digitalen Bildungsinfrastrukturen |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (RL IT-Administration) |
Mittelherkunft | Bund, Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Mit diesem Programm fördert die ILB die Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und IT-Administratoren, die für Schulen eingesetzt werden.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind öffentliche Schulträger, Träger von Ersatzschulen, Träger von staatlich anerkannten Schulen für Gesundheitsberufe gemäß Gesundheitsberufeschulverordnung (GBSchV), sofern bereits Investitionen im Rahmen des DigitalPakts Schule beantragt wurden (Personalkosten und Sachkosten)
- Kommunen und sonstige Sachaufwandsträger (Ausbildung)
Was wird gefördert?
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Personalkosten
Ausgaben für Personalkosten in Verbindung mit vorherigen Investitionsmaßnahmen des DigitalPakts Schule für professionelle Administrations- und Support- Strukturen -
Ausbildung
Ausgaben für die Qualifizierung und Weiterbildung von angestellten IT-Administratorinnen und -Administratoren in Form von Zuschüssen in Höhe von bis zu 10.000 Euro einmalig pro Fachkraft in Verbindung mit vorherigen Investitionsmaßnahmen des DigitalPakts Schule.
Die Qualifizierungen und Weiterbildungen müssen einen Bezug zu Systemen und Technologien haben, die für die betreuenden Schulen eingesetzt werden oder deren Einführung konkret geplant ist.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der maximal möglichen Gesamtzuwendung je Zuwendungsempfänger ergibt sich aus der Anlage 1 zu dieser Richtlinie (Schulträgerbudget). Der Fördersatz beträgt 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Kommunen, die mit einem Haushaltssicherungskonzept gemäß § 63 Abs. 5 BbgKVerf arbeiten, erhalten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Unter diese Regelung fallen ebenfalls Ämter und Verbandsgemeinden als Schulträger, sofern mehr als 50 Prozent der Einwohner in amtsangehörigen/verbandsangehörigen Gemeinden wohnen, die gemäß § 63 Abs. 5 BbgKVerf arbeiten.
Ablauf / Verfahren
Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 in Kraft und mit Ablauf vom 16. Mai 2024 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Jugend, Bildung und Sport helfen Ihnen gern bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Was ist noch zu beachten
Gemäß Ziffer 4.3 der Richtlinie können nur Investitionen und befristete Ausgaben nach Ziffer 2 der Richtlinie für Maßnahmen gefördert werden, die zwischen dem 3. Juni 2020 und dem 16. Mai 2024 getätigt wurden.
Formulare / Downloads
Programminformationen
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Anlage 1 zur Richtlinie DigitalPakt Schule IT-Administration (2019 bis 2024)
Stand: 04/2021 - Stand: 09/2021
- Stand: 09/2021
Ergänzende Informationen
- Stand: 05/2022
- Stand: 09/2021
- Stand: 07/2024
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Schulnummern für staatlich anerkannte Schulen für Altenpflege / Gesundheitsberufe
Stand: 09/2021
Formulare
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Auflistung der Schulen des Schulträgers zum Antrag
Anlage zum Antrag
Stand: 09/2021 -
Bestätigung Schulentwicklungsplanung zur Standortsicherheit (IT Administration)
Anlage zum Antrag
Stand: 08/2021 - Stand: 10/2021
- Stand: 06/2019
-
Kalkulation der Ausgaben zum Antrag
Anlage zum Antrag
Stand: 01/2022 -
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 07/2021
- Stand: 12/2022
-
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln
Stand: 12/2023
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 12/2022
Rechnungsliste
- Stand: 08/2023
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022
Logos
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Logo des Bundes für DigitalPakt Schule 2019-2024
Hochformat
Stand: 05/2019 -
Logo des Bundes für DigitalPakt Schule 2019-2024
Querformat
Stand: 05/2019