DigitalPakt Schule 2019-2024
DigitalPakt Schule 2019-2024
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Überblick
Mit diesem Programm fördert die ILB Maßnahmen zur Implementierung digitaler Infrastrukturen an Schulen sowie regionale und landesweite Maßnahmen. Bei regionalen und landesweiten Maßnahmen werden u. a. der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen gefördert.
Fördernehmer | Öffentliche Schulträger gemäß §100 Abs. 1 bis 3 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG), freie Träger von Ersatzschulen gemäß §120 BbgSchulG, Träger von staatlich anerkannten Schulen für Altenpflege und Gesundheitsfachberufe gemäß AltPflSchV und GBSchV in Verbindung mit dem PflBG ab 1. Januar 2020 sowie das Land Brandenburg und nachgeordnete Einrichtungen |
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Förderthemen | Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Bildungsinfrastrukturen |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die ILB zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019-2024 vom 31. Juli 2019 |
Mittelherkunft | Bund, Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Bei investiven Maßnahmen an Schulen werden öffentliche Schulträger gemäß §100 Abs. 1 bis 3 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG), freie Träger von Ersatzschulen gemäß §120 BbgSchulG, Träger von staatlich anerkannten Schulen für Altenpflege und Gesundheitsfachberufe gemäß AltPflSchV und GBSchV in Verbindung mit dem PflBG ab 1. Januar 2020 antragsberechtigt. Im Zuge der regionalen und landesweiten Maßnahmen können des weiteren das Land Brandenburg, nachgeordnete Einrichtungen sowie Rechtsformen des öffentlichen und Privatrechts, sofern sie schulischen Zwecken dienen, gefördert werden.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der investiven Maßnahmen an Schulen können gefördert werden
- Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Serverlösungen
- Einrichtung einer WLAN- Infrastruktur
- Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule, mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen
- digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung
- schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones), wenn die Schule über die Infrastruktur, die nach Satz 1 Nummer 1 und 2 förderfähig ist, verfügt oder diese durch den Schulträger beantragt ist und spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen solche Geräte erfordern und bei Anträgen für allgemeinbildende Schulen gemäß §16 BbgSchulG die Gesamtkosten für mobile Endgeräte entweder 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen pro Schulträger oder 25.000 EUR je einzelner Schule nicht überschreiten
- Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in freier Trägerschaft sowie an staatlich anerkannten Schulen für Altenpflege und Gesundheitsberufe (zum Beispiel Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote), sofern mindestens drei Schulstandorte oder 1.500 Schülerinnen und Schüler von der Maßnahme umfasst sind
- investive Begleitmaßnahmen wie Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme digitaler Bildungsinfrastrukturen, bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation
Im Rahmen der regionalen und landesweiten Maßnahmen können gefördert werden
- Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Landesserver, Cloudangebote)
- Systeme, Werkzeuge und Dienste, die bei bestehenden Angeboten Leistungsverbesserungen herbeiführen, deren Service-Qualität steigern oder die Interoperabilität bestehender oder neu zu entwickelnder digitaler Infrastrukturen herstellen oder sichern
- Strukturen für die professionelle Adiministration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich von Schulträgern
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investive Begleitmaßnahmen wie Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme digitaler Bildungsinfrastrukturen, bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation sowie die Entwicklung
Wie wird gefördert?
Die Höhe der maximal möglichen Gesamtzuwendung je Zuwendungsempfänger ergibt sich aus der Anlage 1 zu dieser Richtlinie (Schulträgerbudget). Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bezogen auf die einzelne Maßnahme bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Kommunen, die mit einem Haushaltssicherungskonzept gemäß § 63 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg arbeiten, erhalten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Unter diese Regelung fallen ebenfalls Ämter und Verbandsgemeinden als Schulträger, sofern mehr als 50 Prozent der Einwohner in amtsangehörigen/verbandsangehörigen Gemeinden wohnen, die gemäß § 63 Absatz 5 BbgKVerf arbeiten.
Ablauf / Verfahren
Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt mit Wirkung vom 1. August 2019 in Kraft und mit Ablauf vom 16. Mai 2024 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums helfen Ihnen gern bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Was ist noch zu beachten
Eine Förderung wird, gemäß § 4 Verwaltungsvereinbarung "DigitalPakt Schule 2019-2024" des Bundes und der Länder vom 16. Mai 2019, nur für Maßnahmen gewährt, mit denen nicht vor dem 17. Mai 2019 begonnen wurde und bei denen eine vollständige Abnahme bis zum 16. Mai 2024 gesichert erscheint.
Leasing von IT-Infrastruktur ist förderfähig, wenn es sich um Vollamortisierungsleasing bzw. Mietkauf, die nicht investiven Ausgaben werden aus den Leasingraten herausgerechnet und Leasing ist nach einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung günstiger als ein Kauf oder/und die Betriebssoftware für anzuschaffende bzw. angeschaffte Geräte für die Laufzeit des DigitalPakts ist ausschließlich im Leasing erhältlich.
Bei baulichen Maßnahmen sind die VV/VVG Nummer 6 zu § 44 LHO zu beachten.
Formulare / Downloads
Programminformationen
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Anlage 1 zur Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019-2024 (Richtlinie DigitalPakt Schule) vom 31.07.2019
Stand: 07/2019 - Stand: 07/2019
- Stand: 07/2019
Ergänzende Informationen
-
Information zum Antragsverfahren
für staatlich anerkannte Schulen für Altenpflege / Gesundheitsberufe
Stand: 12/2019 - Stand: 12/2020
- Stand: 07/2024
- Stand: 11/2023
- Stand: 11/2017
-
Schulnummern für staatlich anerkannte Schulen für Altenpflege / Gesundheitsberufe
Stand: 09/2020
Formulare
- Stand: 02/2020
- Stand: 04/2020
-
Ausstattungsmaßnahmen an mehreren Schulen
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Stand: 08/2019 - Stand: 08/2019
- Stand: 08/2019
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Bestätigung der Schulentwicklungsplanung zur Standortsicherheit
Stand: 08/2019 -
Bestätigung über die Sicherstellung von Wartung, Betrieb und IT-Support
Stand: 09/2019 - Stand: 06/2019
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Erklärungen des Zuwendungsempfängers zum Verwendungsnachweis
Diese Erklärung muss gemeinsam mit dem Dokument "Verwendungsnachweis DigitalPakt Schule 2019-2024" im Original an die ILB versandt werden.
Stand: 04/2021 -
Fachlicher Prüfvermerk des MSGIV zum Medienentwicklungsplan
für staatlich anerkannte Schulen für Altenpflege / Gesundheitsberufe
Stand: 12/2019 - Stand: 01/2022
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gemäß Punkt 4.1.1 Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019 - 2024 für staatlich anerkannte Schulen für Altenpflege / Gesundheitsberufe (MEP-G)
Stand: 12/2019 - Stand: 09/2019
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Medienentwicklungsplan Anlage 1
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Stand: 09/2019 -
Medienentwicklungsplan Anlage 2
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Stand: 09/2019 -
Medienentwicklungsplan Anlage 3
Diese Datei muss vor dem Öffnen herunter geladen werden.
Stand: 10/2019 - Stand: 09/2019
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für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 07/2021
- Stand: 12/2022
-
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln
Stand: 12/2023
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 12/2022
Rechnungsliste
- Stand: 08/2023
Präsentationen
- Stand: 09/2019
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022
Logos
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Logo des Bundes für DigitalPakt Schule 2019-2024
Hochformat
Stand: 05/2019 -
Logo des Bundes für DigitalPakt Schule 2019-2024
Querformat
Stand: 05/2019