Digitalisierung Tourismus (2021-2022)

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  • Andrea Buchelt Andrea Buchelt Umwelt
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    Tel.: 0331 660-1584
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  • Portrait Mandy Tillner Mandy Tillner Ihre persönliche Ansprechpartnerin
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    Referat 25 - Tourismus –
    Tel.: 0331 866-1599
    Fax: 0331 866-1591
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Überblick

Im Rahmen des Förderprogramms gewähren wir für Investitionsmaßnahmen in die Digitalisierung einen anteiligen Zuschuss.

Fördernehmer

Zuwendungsempfangende sind Gebietskörperschaften, vorrangig die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg.

Förderthemen

Investitionen in die Digitalisierung touristischer Angebote

Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg,

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Ziel des Programms

Ziel des Förderprogramms ist die weitere Stärkung der kommunalen, wirtschaftsnahen Infrastruktur durch Zuwendungen zur Einrichtung beziehungsweise Errichtung von Informationsgeräten für touristische Angebote im Land Brandenburg.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Gebietskörperschaften, vorrangig die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg

Was wird gefördert?

Investitionen in die wirtschaftsnahe, kommunale Infrastruktur im Land Brandenburg

  • zur Installation von Informationsgeräten (digitale Displays und Stelen im öffentlichen Raum und in Touristinformationen), die der Darstellung touristischer geo-referenzierter Gästeinformationen dienen
  • zur Installation von Anlagen, die dem digitalen Besuchermanagement und insbesondere der digitalen Besucherlenkung dienen

Zuwendungsfähig sind Stelen und Displays, die an strategisch wichtigen Standorten aufgestellt werden.

Mehrere Stelen und Displays an einem Standort beziehungsweis in unmittelbarer Nachbarschaft können mit Begründung der Notwendigkeit gefördert werden.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben kleiner 10 000 Euro

Wie wird gefördert?

Zuschuss bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Vollständige Antragsunterlagen sind unter Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens auf der Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg bis zum 31. Juli 2022 (Ausschlussfrist) einzureichen.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) helfen Ihnen gerne bei Beantwortung Ihrer Fragen.

Was ist noch zu beachten

Mit der Durchführung des Vorhabens soll unverzüglich, grundsätzlich spätestens drei Monate nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, begonnen werden (zumindest muss der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages vorliegen). Für die Durchführung des Vorhabens erforderliche Genehmigungen müssen vor der ersten Auszahlung der Zuwendung vorliegen.

Mit dem Eingang der elektronischen Antragseingangsbestätigung bei der Antragstellenden darf mit dem Vorhaben begonnen werden.

Die Vorhaben müssen - soweit nach dem Stand der Technik möglich - die Barrierefreiheit gewährleisten.

Eigenleistungen der Antragstellenden sind nicht zuwendungsfähig.

Die Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Rechtshinweise