Wer wird gefördert?
Gebietskörperschaften, vorrangig die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg
Was wird gefördert?
Investitionen in die wirtschaftsnahe, kommunale Infrastruktur im Land Brandenburg
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zur Installation von Informationsgeräten (digitale Displays und Stelen im öffentlichen Raum und in Touristinformationen), die der Darstellung touristischer geo-referenzierter Gästeinformationen dienen
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zur Installation von Anlagen, die dem digitalen Besuchermanagement und insbesondere der digitalen Besucherlenkung dienen
Zuwendungsfähig sind Stelen und Displays, die an strategisch wichtigen Standorten aufgestellt werden.
Mehrere Stelen und Displays an einem Standort beziehungsweis in unmittelbarer Nachbarschaft können mit Begründung der Notwendigkeit gefördert werden.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben kleiner 10 000 Euro
Wie wird gefördert?
Zuschuss bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben