Digitalisierung in Kultureinrichtungen

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Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.

Überblick

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) über die ILB Digitalisierungsmaßnahmen in Kultureinrichtungen im Land Brandenburg.

Fördernehmer

kommunale und nichtwirtschaftliche Kultureinrichtungen im Land Brandenburg (insbesondere Theater, Orchester, Museen, Bibliotheken), Einrichtungen der kulturellen Bildung und der Soziokultur, Veranstalter von Musik- und Theaterfestspielen, im Bereich der Kultur tätige Stiftungen des öffentlichen Rechts

Förderthemen

Digitalisierung

Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg,

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK)

Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Ziel des Programms

Ziel der Förderung ist es, Kultureinrichtungen im Land Brandenburg bei der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sowie Betriebs- und Prozessinnovationen von Kultureinrichtungen im Land Brandenburg durch Digitalisierung zu unterstützen.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

  • kommunale und nichtwirtschaftliche Kultureinrichtungen im Land Brandenburg (insbesondere Theater, Orchester, Museen, Bibliotheken)
  • Einrichtungen der kulturellen Bildung und der Soziokultur
  • Veranstalter von Musik- und Theaterfestspielen
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts, die im Bereich der Kultur tätig sind

Die Kultureinrichtung muss als Antragsteller auftreten und das gesamte Verfahren in eigener Verantwortung durchführen. Eine unmittelbare Beantragung für Dritte oder Weiterleitung der Förderung ist nicht möglich.

Der Nachweis der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit der antragstellenden Kultureinrichtung ist mit dem Jahresbericht, dem Wirtschaftsbericht oder dem Verwendungsnachweis für die öffentlichen Mittel aus dem Geschäftsjahr 2019 zu dokumentieren (Nutzungs-/Eintrittsentgelte < 50 % der Ausgaben der antragstellenden Einrichtung).

Was wird gefördert?

Arbeitspaket Infrastruktur/Implementierung

  • Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Wissenschaftseinrichtungen zur Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsprozessen
  • Ausgaben für Lieferungen und Leistungen Dritter zur Anschaffung und Implementierung von digitaler Infrastruktur und Entwicklung digitaler Angebote

Arbeitspaket Schulungen

  • Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Schulung und Qualifikation eigener Mitarbeitender im Zusammenhang mit der Implementierung der Digitalisierungsmaßnahmen

Wer oder was wird nicht gefördert?

Ausgaben für die

  • turnusmäßige Erneuerung von Standardsoft- und -hardware
  • Entwicklung von grundlegenden Konzepten und die Erarbeitung von Digitalstrategien
  • retrospektive Digitalisierung von Kulturgütern, es sei denn, es handelt sich um umfassende Bestände, deren digitale Nutzung oder Zugänglichkeit für die Arbeitsprozesse und/oder Angebote der Kultureinrichtung zentral sind

Von einer Förderung ausgeschlossen sind außerdem Maßnahmen, für die eine Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln bereits erfolgt ist oder beantragt wurde.

Personalausgaben sind gemäß der Richtlinie nicht förderfähig. Es können aber Honorar- oder Werkverträge vergeben werden, um Planung, Implementierung oder Schulungen zu leisten.

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Mindestfördersumme: 200.000 EUR / Höchstfördersumme: 1,5 Mio. EUR

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben über das ILB-Kundenportal einzureichen. Er muss ein Konzept enthalten, das die beantragten Bedarfe begründet und die kurz,- mittel- und langfristigen Ziele, die damit verfolgt werden, beschreibt.

Die Richtlinie schließt mehrere Anträge nicht grundsätzlich aus. Pro abgrenzbarer Maßnahme entsprechend dem Digitalisierungskonzept bzw. der Digitalisierungsstrategie der Kultureinrichtung ist ein Antrag zu stellen.

Die ILB entscheidet auf Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen und einer fachlichen Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) unter Einbeziehung einer fachlichen Prüfung der Koordinierungsstelle Brandenburg.Digital an der Fachhochschule Potsdam über die Gewährung der Förderung.

Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt am 1. September 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Der Durchführungszeitraum der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein. Die Verwendungsnachweise müssen bis spätestens 31. März 2023 vorliegen. Eine darüber hinausgehende Fristverlängerung ist ausgeschlossen.

Aufgrund der starken Nachfrage und des bis zum 31. Dezember 2022 begrenzten Durchführungszeitraums können seit dem 12. März 2022 keine neuen Anträge mehr entgegengenommen werden.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) helfen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Was ist noch zu beachten

Es werden ausschließlich kulturelle Aktivitäten und Aktivitäten zur Erhaltung des kulturellen Erbes gefördert, die der Öffentlichkeit kostenlos oder zu geringen Entgelten zugänglich gemacht werden. Sofern von Besucherinnen und Besuchern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein finanzieller Beitrag erhoben wird, darf dieser nicht mehr als 50 % der Kosten der in Anspruch genommenen Leistung oder Nutzung abdecken.

Die barrierefreie Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen ist sicherzustellen, soweit dies innerhalb des Investitionsvorhabens möglich ist.

Grundsätzlich darf eine Auszahlung der Zuwendung nur und nicht eher angefordert werden, als sie der Erstattung von im Rahmen der Maßnahme förderfähiger, tatsächlich entstandener und bereits gezahlter Ausgaben dient. Für diese Erstattung gilt ein Zeitrahmen von 90 Tagen.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Rechtshinweise