ILB Förderfinder
Finden Sie Ihr passendes Programm für Ihr Vorhaben
Jetzt Förderung findenIm Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) über die ILB Vorhaben im Land Brandenburg, die dazu dienen, klimaschädliches Deponiegas auf Altdeponien besser zu erfassen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung, insbesondere durch energetische Verwertung, zuzuführen.
Fördernehmer | Träger öffentlicher Infrastrukturen |
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Förderthemen | Neuerrichtung, Nachrüstung oder Ertüchtigung von Anlagen zur Erfassung und Entsorgung von Deponiegas, Errichtung von Systemen zur Oberflächenabdichtung, Errichtung von Anlagen zur Methanoxidation, Vorhaben zum Wissenstransfer |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg |
Ziel des Programms ist die Minderung des Potentials von Treibhausgasemissionen von Altdeponien und Altablagerungen durch Vorhaben zur verbesserten Erfassung und Entsorgung von Deponiegas.
Träger öffentlicher Infrastrukturen, d. h. insbesondere
Die Zuwendungsempfangenden sind Inhaber oder Betreiber einer im Land Brandenburg befindlichen Deponie.
Bei Vorhaben zum Wissenstransfer kommen nur die Organisatoren einer Veranstaltung als Zuwendungsempfangende in Frage.
Nicht gefördert werden
Ausgenommen von der Förderung sind
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Mittelanforderung im Erstattungsprinzip auf der Grundlage bereits getätigter Ausgaben bzw. bei Anwendung vereinfachter Kostenoptionen.
Ihren Antrag können Sie online ab dem 1. Oktober 2024 über das Kundenportal der ILB stellen.
Die Antragsunterlagen stehen für Sie unter dem Abschnitt Formulare/Downloads zum Herunterladen zur Verfügung.
Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sind. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrag zu werten.
Die Antragstellenden dürfen nach von der ILB bestätigtem Eingang des Antrags mit allen erforderlichen Inhalten bei der Bewilligungsbehörde mit der Durchführung des beantragten Vorhabens beginnen. Aus dieser Erlaubnis zum vorzeitigen Vorhabenbeginn leitet sich jedoch kein Anspruch auf eine Zuwendung ab.
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 5. September 2024 in Kraft und mit Ablauf vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Herr Adrian Kresse, den Sie über die Telefonnummer 0331 660-1728 erreichen. Alternativ können Sie Ihre Fragen auch schriftlich an umwelt@ilb.de stellen.
Antragstellung
Registrieren Sie sich im ILB-Kundenportal 2, wenn Sie dort noch keinen Antrag gestellt haben, und füllen Sie den Antrag online aus. Laden Sie alle benötigten Unterlagen hoch. Bitte reichen Sie den Antrag inkl. Anlagen ausschließlich über das Kundenportal ein.
Antragseingangsbestätigung
Sobald ihr Antrag erfolgreich übermittelt wurde, erhalten Sie eine Antragseingangsbestätigung über das Kundenportal. Dies ist noch keine Zusage zur Förderung, jedoch können Sie nun auf eigenes Risiko mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen.
Prüfung Ihrer Unterlagen
Bitte geben Sie uns jetzt etwas Zeit, Ihre Antragsunterlagen zu prüfen. Sollten wir noch weitere Unterlagen oder Informationen benötigen, melden wir uns. Nachgeforderte Unterlagen können Sie online über unser Kundenportal einreichen.
Erhalt Ihres Zuwendungsbescheids
Sofern die Prüfung Ihres Antrages zum positiven Ergebnis (Zuwendungsbescheid) geführt hat, können Sie Ihr Vorhaben abschließend umsetzen. Bitte machen Sie sich mit den Bestandteilen und Auflagen des Bescheides vertraut.
Optional: Mittelabruf
Sie können Fördermittel abrufen. Dies kann mehrmals innerhalb des Durchführungszeitraumes für bereits getätigte Ausgaben erfolgen. Füllen Sie den Mittelabruf im ILB-Kundenportal aus und reichen ihn mit den Anlagen ein. Die Unterlagen werden nun geprüft und die Fördermittel ausgezahlt.
Einreichung Ihres Verwendungsnachweises
Zum Abschluss der Förderung füllen Sie den Verwendungsnachweis im ILB-Kundenportal aus und reichen ihn mit den Anlagen ein. Sollten wir noch weitere Unterlagen benötigen, melden wir uns. Nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung werden die restlichen Fördermittel ausgezahlt.
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)
Stand: 10/2023EFRE-Merkblatt "Bewirtungsausgaben im Rahmen vorhabenbezogener Veranstaltungen" (FP 2021-2027)
Stand: 01/2022Hinweise zur Umsetzung der Prüfung auf Klimaverträglichkeit im Rahmen des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027
Stand: 08/2023Informationsblatt Datenerhebung bei EU-weiten Vergaben in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2023Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2024Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen der EFRE-Richtlinie Deponien - Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2024Eigenerklärung der Zuwendungsempfangenden/ Darlehensnehmenden Sanktionen Russland
Stand: 05/2022Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen EFRE/JTF 2021-2027
Stand: 12/2024für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2023Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen
gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022