ILB Förderfinder
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Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) über die ILB Vorhaben im Land Brandenburg, die dazu dienen, klimaschädliches Deponiegas auf Altdeponien besser zu erfassen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung, insbesondere durch energetische Verwertung, zuzuführen.
Fördernehmer | Träger öffentlicher Infrastrukturen |
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Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg |
Ziel des Programms ist die Minderung des Treibhausgasemissionspotentials von Altdeponien und Altablagerungen durch Vorhaben zur verbesserten Erfassung und Entsorgung von Deponiegas.
Träger öffentlicher Infrastrukturen, d. h. insbesondere
Die Zuwendungsempfangenden sind Inhaber oder Betreiber einer im Land Brandenburg befindlichen Deponie.
Bei Vorhaben zum Wissenstransfer kommen nur die Organisatoren einer Veranstaltung als Zuwendungsempfangende in Frage.
Nicht gefördert werden
Ausgenommen von der Förderung sind
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Mittelanforderung im Erstattungsprinzip auf der Grundlage bereits getätigter Ausgaben bzw. bei Anwendung vereinfachter Kostenoptionen.
Ihren Antrag können Sie online über das Kundenportal der ILB stellen. Der Start der Antragstellung wird demnächst bekannt gegeben.
Die Antragsunterlagen stehen für Sie unter dem Abschnitt Formulare/Downloads zum Herunterladen zur Verfügung.
Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sind. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrag zu werten.
Die Antragstellenden dürfen nach von der ILB bestätigtem Eingang des Antrags mit allen erforderlichen Inhalten bei der Bewilligungsbehörde mit der Durchführung des beantragten Vorhabens beginnen. Aus dieser Erlaubnis zum vorzeitigen Vorhabenbeginn leitet sich jedoch kein Anspruch auf eine Zuwendung ab.
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 05.09.2024 in Kraft und mit Ablauf vom 30.06.2027 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau Mandy Tillner, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1374 erreichen. Alternativ können Sie Ihre Fragen auch schriftlich an umwelt@ilb.de stellen.
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)
Stand: 10/2023EFRE-Merkblatt "Bewirtungsausgaben im Rahmen vorhabenbezogener Veranstaltungen" (FP 2021-2027)
Stand: 01/2022Hinweise zur Umsetzung der Prüfung auf Klimaverträglichkeit im Rahmen des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027
Stand: 08/2023Informationsblatt Datenerhebung bei EU-weiten Vergaben in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2023Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 12/2023Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen der EFRE-Richtlinie Deponien - Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2024Eigenerklärung der Zuwendungsempfangenden/ Darlehensnehmenden Sanktionen Russland
Stand: 05/2022Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen EFRE/JTF 2021-2027
Stand: 01/2024für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2023Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen
gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022