Wer wird gefördert?
Die ILB fördert mit dem Darlehen Brandenburg-Kredit Pflege:
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Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
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alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen (Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.)
Unternehmen ohne einen kommunalen oder gemeinnützigen Hintergrund können ähnliche Konditionen durch andere Programme der ILB angeboten werden z. B. Brandenburg Kredit für den Mittelstand.
Was wird gefördert?
Mit dem Brandenburg Kredit Pflege sind folgende Investitionen förderfähig:
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Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht-und Kurzzeitpflegeangeboten
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Neubau- und Umbau vorhandener baulicher Anlagen für gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten
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Umbau- und gegebenenfalls Anbaumaßnahmen in vorhandenen stationären Einrichtungen für die Umsetzung fachlicher Weiterentwicklungen (Hausgemeinschaftsmodell, Umbau Doppel- in Einzelzimmer, neue Therapie- und Betreuungsangebote)
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Investitionen in stationären Einrichtungen innerhalb der vorhandenen Kapazität für
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Umsetzung brandschutztechnischer Auflagen
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betriebsnotwendige bauliche und sinnvolle energetische Sanierungen
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Digitalisierung
Wie wird gefördert?
Die ILB bietet den Brandenburg-Kredit Pflege mit Zinsverbilligung an.
Mindestbetrag:
min. 50 TEUR pro Vorhaben im ambulanten Bereich
min. 200 TEUR pro Vorhaben im stationären Bereich
Auszahlung |
100 % |
Kreditlaufzeit |
Bis zu 30 Jahren |
Zinsbindung |
Bis zu 20 Jahren |
Zinssatz |
Kapitalmarktzins für Darlehen |
Zinsverbilligung |
maximal 10 Jahre, Höhe wird individuell festgelegt |
Anfängliche Tilgung |
laufzeitabhängig maximal 5 Jahre tilgungsfrei |
Zins- und Tilgungszahlung |
vierteljährlich im Nachhinein |
Bearbeitungsentgelt |
keine
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Höchstbetrag:
max. 2.000 TEUR pro Vorhaben bei geförderten Einrichtungen im Investitionsprogramm Pflege (IVP)
Ein darüber hinaus entstehender Kreditbedarf kann im Einzelfall geprüft werden.