ILB Förderfinder
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Jetzt Förderung findenDie ILB bietet in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ein Förderprogramm zur Gewährung zinsgünstiger Darlehen für stationäre Einrichtungen sowie gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten an.
Fördernehmer | Immobilieneigentümer, Pflegeeinrichtungen, |
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Förderthemen | Investitionen im Bereich Pflege und Eingliederungshilfe |
Förderart | Darlehen |
Fördergeber | ILB |
Mittelherkunft | ILB, KfW Bankengruppe |
Eine auf Teilhabe und Selbstbestimmung ausgerichtete Pflege und Betreuung erfordert auch die Bereitstellung einer modernen Infrastruktur.
Zur Unterstützung von Investitionen in die Infrastruktur gewährt die ILB langfristige Finanzierungen zu günstigen Konditionen. In Vordergrund stehen gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten und die Erfüllung rechtlicher Auflagen und technischer Vorgaben sowie die notwendige Ertüchtigung bestehender stationärer Einrichtungen.
Die ILB fördert mit dem Darlehen Brandenburg-Kredit Pflege:
Unternehmen ohne einen kommunalen oder gemeinnützigen Hintergrund können ähnliche Konditionen durch andere Programme der ILB angeboten werden z. B. Brandenburg Kredit für den Mittelstand.
Mit dem Brandenburg Kredit Pflege sind folgende Investitionen förderfähig:
Die ILB bietet den Brandenburg-Kredit Pflege mit Zinsverbilligung an.
Mindestbetrag:
min. 50 TEUR pro Vorhaben im ambulanten Bereich
min. 200 TEUR pro Vorhaben im stationären Bereich
Auszahlung | 100 % |
Kreditlaufzeit | Bis zu 30 Jahren |
Zinsbindung | Bis zu 20 Jahren |
Zinssatz | Kapitalmarktzins für Darlehen |
Zinsverbilligung | maximal 10 Jahre, Höhe wird individuell festgelegt |
Anfängliche Tilgung | laufzeitabhängig maximal 5 Jahre tilgungsfrei |
Zins- und Tilgungszahlung | vierteljährlich im Nachhinein |
Bearbeitungsentgelt | keine |
Höchstbetrag:
max. 2.000 TEUR pro Vorhaben bei geförderten Einrichtungen im Investitionsprogramm Pflege (IVP)
Ein darüber hinaus entstehender Kreditbedarf kann im Einzelfall geprüft werden.
Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten der Darlehensnehmer banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und der ILB vereinbart.
Mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz ist vereinbart, dass bei geförderten Einrichtungen im Investitionsprogramm Pflege (IVP) max. 2 Mio. EUR im Vorrang gesichert werden dürfen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm besteht nicht.
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