Brandenburg-Kredit Pflege

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Überblick

Die ILB bietet in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ein Förderprogramm zur Gewährung zinsgünstiger Darlehen für stationäre Einrichtungen sowie gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten an.

Fördernehmer

Immobilieneigentümer, Pflegeeinrichtungen,
Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Förderthemen

Investitionen im Bereich Pflege und Eingliederungshilfe

Förderart Darlehen
Fördergeber ILB
Mittelherkunft

ILB, KfW Bankengruppe

Ziel des Programms

Eine auf Teilhabe und Selbstbestimmung ausgerichtete Pflege und Betreuung erfordert auch die Bereitstellung einer modernen Infrastruktur.

Zur Unterstützung von Investitionen in die Infrastruktur gewährt die ILB langfristige Finanzierungen zu günstigen Konditionen. In Vordergrund stehen gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten und die Erfüllung rechtlicher Auflagen und technischer Vorgaben sowie die notwendige Ertüchtigung bestehender stationärer Einrichtungen.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Die ILB fördert mit dem Darlehen Brandenburg-Kredit Pflege:

  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
  • alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen (Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.)

Unternehmen ohne einen kommunalen oder gemeinnützigen Hintergrund können ähnliche Konditionen durch andere Programme der ILB angeboten werden z. B. Brandenburg Kredit für den Mittelstand.

Was wird gefördert?

Mit dem Brandenburg Kredit Pflege sind folgende Investitionen förderfähig:

  • Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht-und Kurzzeitpflegeangeboten
  • Neubau- und Umbau vorhandener baulicher Anlagen für gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten
  • Umbau- und gegebenenfalls Anbaumaßnahmen in vorhandenen stationären Einrichtungen für die Umsetzung fachlicher Weiterentwicklungen (Hausgemeinschaftsmodell, Umbau Doppel- in Einzelzimmer, neue Therapie- und Betreuungsangebote)
  • Investitionen in stationären Einrichtungen innerhalb der vorhandenen Kapazität für
    • Umsetzung brandschutztechnischer Auflagen
    • betriebsnotwendige bauliche und sinnvolle energetische Sanierungen
  • Digitalisierung

Wie wird gefördert?

Die ILB bietet den Brandenburg-Kredit Pflege mit Zinsverbilligung an.

Mindestbetrag:
min. 50 TEUR pro Vorhaben im ambulanten Bereich
min. 200 TEUR pro Vorhaben im stationären Bereich

Auszahlung 100 %
Kreditlaufzeit Bis zu 30 Jahren
Zinsbindung Bis zu 20 Jahren
Zinssatz Kapitalmarktzins für Darlehen
Zinsverbilligung maximal 10 Jahre, Höhe wird individuell festgelegt
Anfängliche Tilgung laufzeitabhängig
maximal 5 Jahre tilgungsfrei
Zins- und Tilgungszahlung vierteljährlich im Nachhinein
Bearbeitungsentgelt keine

Höchstbetrag:
max. 2.000 TEUR pro Vorhaben bei geförderten Einrichtungen im Investitionsprogramm Pflege (IVP)

Ein darüber hinaus entstehender Kreditbedarf kann im Einzelfall geprüft werden.

Ablauf / Verfahren

Wie erfolgt die Besicherung?

Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten der Darlehensnehmer banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und der ILB vereinbart.

Mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz ist vereinbart, dass bei geförderten Einrichtungen im Investitionsprogramm Pflege (IVP) max. 2 Mio. EUR im Vorrang gesichert werden dürfen.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.

Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm besteht nicht.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Rechtshinweise