Brandenburg-Kredit für Kommunen - Bildung

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Überblick

Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau, die Modernisierung und Sanierung von Bildungseinrichtungen im Land Brandenburg

Fördernehmer

kommunale Schul- und KITA Träger, kommunale Schulzweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe in Brandenburg

Förderthemen

Erwerb, Bau, Modernisierung und Sanierung von Bildungseinrichtungen

Förderart Darlehen
Fördergeber ILB

Merkblatt Brandenburg-Kredit für Kommunen - Bildung

Mittelherkunft

ILB, KfW


Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm kommunale Schul- und KITA Träger, kommunale Schulzweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe der Kommunen in Brandenburg

Was wird gefördert?

Es werden grundsätzlich alle Investitionen in Bau, Modernisierung und die Ausstattung von Bildungseinrichtungen unter Einhaltung der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe finanziert.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht förderfähig sind

  • Liquiditätskredite und
  • Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben.

Wie wird gefördert?

Finanzierungsanteil:
  • Vorhaben < 2 Mio. EUR: bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben
  • Vorhaben > 2 Mio. EUR: bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben
Darlehenshöchstbetrag: max. 25 Mio. EUR p.a. pro Antragsteller
Auszahlung: 100 %
Laufzeit/Tilgungsfreijahre: 5/1, 10/2, 20/3 oder 30/5
Zinsbindung: max. 10 Jahre
Zinsverbilligung: max. 10 Jahre um bis zu 0,10 % p.a. bezogen auf die Programmkonditionen des KfW-Programms
Zins- und Tilgungsrhythmus: vierteljährliche Raten, nach tilgungsfreien Jahren
Zinssatz: tagesaktuell zum Zeitpunkt der Auszahlung. Die Konditionen werden am Tag des Abrufes auf Basis des aktuellen Zinsniveaus festgelegt.
Bereitstellungsprovision: keine

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg-Kredit für Kommunen - Bildung stellen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der ILB.

Das Antragsformular finden Sie unter "Formulare / Downloads".

Geltungsdauer

Die Geltungsdauer dieser Finanzierung ist bis auf weiteres nicht begrenzt.

Wie erfolgt die Besicherung?

Die Kreditvergabe ist an die bei Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen gebunden.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kundenbetreuerinnen der ILB, die Sie unter den Telefonnummern 0331 - 660 - 1230 bzw. 0331 - 660 - 1379 erreichen.

Was ist noch zu beachten

Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist möglich. Die Mittel aus den Programmen Bildung sowie dem KfW-Programm IKK-Investitionskredit Kommunen oder einem anderen aus diesem Programm refinanzierten Darlehen dürfen zusammen die aufgezeigten Finanzierungsanteile nicht überschreiten.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Rechtshinweise