Bau- und Austattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KIP II - Bildung - Kita U6)

Bau- und Austattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KIP II - Bildung - Kita U6)

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Ansprechpartner

  • Portrait von Frau Lopez Toranzo Susanne López Toranzo Infrastruktur
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    Fax: 0331 660-61564
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Überblick

Mit dem Programm wird die qualitative Verbesserung und Erhaltung von Kinderbetreuungsplätzen (U6) gefördert.

Fördernehmer

Träger und Eigentümer von Einrichtungen und Angeboten der Kindertagesbetreuung

Förderthemen

Investitionen zur qualitativen Verbesserung von Betreuungsplätzen, die der Kindertagesbetreuung für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt dienen.

Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg

Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung von notwendigen Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg (RL KIP II - Bildung - Kita U6) vom 15. Februar 2021

Mittelherkunft

Land

Ziel des Programms

Ziel des Programms ist die qualitative Verbesserung und SErhaltung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Anträge können gestellt werden von

  • Trägern von Einrichtungen und anderen Angeboten der Kindertagesbetreuung mit Ausnahme der Kindertagespflege (zur Förderung von Investitionen in Kindertagespflege siehe Ziffern 7.1.7 der Richtlinie)
  • örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe
  • Gemeinden, Verbandsgemeinden und Ämtern, soweit sie sich gegenüber ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Gewährleistung der Kindertagesbetreuung verpflichtet haben
  • Gemeinden, Verbandsgemeinden und Ämtern, die einem freien Träger einer Kindertageseinrichtung Grundstück und Gebäude zur Verfügung stellen
  • anderen Eigentümern, die einem Träger einer Kindertageseinrichtung Grundstück und Gebäude zur Verfügung stellen

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die der qualitativen Verbesserung von Betreuungsplätzen dienen und die ab dem 1. Januar 2021 mit einem positiven Votum des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe begonnen wurden sowie bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen werden.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Höhe der Zuwendung beträgt grundsätzlich max. 100.000 EUR je Kindertagesstätte, max. 10.000 EUR je Kindertagespflegestelle.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können ab dem 15. April 2021 über das ILB Kundenportal eingereicht werden. Antragsschluss ist der 31. Juli 2022.

Zusätzlich zum Antrag muss ein positives Votum des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Bereich das Investitionsvorhaben durchgeführt werden soll, eingereicht werden.

Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Rechnungsliste

Rechtshinweise