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Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) über die ILB Investitionen im Bereich der kommunalen Abwasserbeseitigung, für die ein besonderes Landesinteresse besteht.
Fördernehmer | Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg |
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Förderthemen | Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung, Erreichen des guten Zustands beziehungsweise des guten Potenzials der Gewässer im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg |
Mittelherkunft | Landesmittel |
Die Förderung verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung. Die förderfähigen Vorhaben richten sich vorrangig darauf, die Einträge von Nähr- und Schadstoffen in Gewässer weiter zu reduzieren.
Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg.
Folgende Vorhaben werden gefördert:
1. Ertüchtigung im Sinne eines technischen Ausbaus (Aufrüstung) von Kläranlagen zum verbesserten Rückhalt von Stickstoff, Phosphor und organischen Frachten
2. Kapazitätserweiterung von Kläranlagen
3. Neubau von Kläranlagen
4. Herstellung einer Überleitung von Abwasser auf eine Kläranlage mit höherem Nährstoffrückhalt
5. Neubau von Ausgleichsbecken auf Kläranlagen
6. Neubau oder Sanierung von Anlagen zur Behandlung von Niederschlagswasserabflüssen aus dem Trennsystem
Nicht gefördert werden Ausgaben für:
Der Fördersatz bei Vorhaben gemäß den Nummern 1 bis 5 richtet sich nach der Ausbaugröße der kommunalen Kläranlage, an der das Vorhaben durchgeführt werden soll. Der Fördersatz beträgt regelmäßig:
Der Fördersatz bei Vorhaben gemäß Nummer 6 beträgt 60 % der förderfähigen Kosten.
Die Obergrenze von Zuwendungen beträgt 500.000 EUR. Diese Obergrenze gilt nicht für Vorhaben gemäß Nummer 3.
Es können nur Zuwendungen bewilligt werden, die mindestens 50.000 EUR betragen (Bagatellgrenze).
Derzeit ist keine Antragstellung möglich.
Die Förderrichtlinie trat am 1. Januar 2024 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Herr M. Mirus, den Sie über die Telefonnummer 0331 660-1683 erreichen.
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln
Stand: 12/2023