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Mit dem Förderprogramm Abwasser/Trinkwasser werden Maßnahmen zum Neubau und Ausbau, als auch zur Modernisierung sowie Sanierung öffentlicher Abwassereanlagen sowie öffentlichen Wasserversorgungsanlagen unterstützt.
Fördernehmer | Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Teil B) und Aufgabenträger der öffentlichen Trinkwasserversorgung (Teil C) |
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Förderthemen | Vorhaben zur Umsetzung der mit der Brandenburgischen Kommunalabwasserverordnung vorgegeben Anforderungen an öffentliche Abwasseranlagen (Teil B). |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von öffentlichen Abwasseranlagen und öffentlichen Wasserversorgungsanlagen vom 25. Januar 2018 |
Mittelherkunft | Bund, Land Brandenburg |
Das Programm zielt auf eine nachhaltige und standörtlich angepasste Bewirtschaftung der Ressource Wasser durch die Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastrukturen ab. Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, soll die Förderung auch zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Verbesserung der Umwelt- und Lebensqualität, vor allem in den ländlichen Räumen, beitragen. Darüber hinaus richtet sich die Förderung auf das Erreichen von Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und den Schutz der Wasserreessourcen vor Verunreinigungen.
Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung im Land Brandenburg (Teil B und C).
Die ILB fördert gemäß der Richtlinie Teil B (Bereich Abwasserentsorgung):
Förderung mit Landesmitteln:
Förderung gemäß GAK-Rahmenplan:
Die ILB fördert gemäß der Richtlinie Teil C (Bereich Wasserversorgung):
Teil A der Richtlinie (Allgemeiner Teil):
Teil B der Richtlinie (Bereich Abwasserentsorgung):
Teil C der Richtlinie (Bereich Wasserversorgung):
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
Teil A und B der Richtlinie:
Die zuwendungsfähigen Kosten ergeben sich aus den folgenden spezifischen Bemessungsgrundlagen:
Bei Mischwasserkanalisationen sind die anteiligen Kosten für die Schmutzwasserableitung förderfähig.
Teil C der Richtlinie:
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keinen neuen Antrag stellen.
Die Förderrichtlinie trat am 1. Februar 2018 in Kraft und galt bis zum 31. Dezember 2020.
Bei Fragen wenden Sie sich an die ILB oder an das MLUK.
Ihr Ansprechpartner bei der ILB ist Herr M. Mirus, den Sie über die Telefonnummer 0331 660-1683 erreichen.
Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau)
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung Brandenburg (VV-LHO)
Stand: 01/2019Erklärung zu Lieferung und Leistungen von verflochtenen Dritten
Stand: 06/2018Erklärung zu Lieferungen und Leistungen von verflochtenen Dritten (Hochschulen, Kommunen, Landkreise)
Stand: 02/2017Fragebogen zur Vorhabenauswahl
Bitte beachten Sie die Hinweise und Erläuterungen zum Fragebogen Vorhabenauswahl
Stand: 02/2018für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln
Stand: 12/2023