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Schlussabrechnung
Die Schlussabrechnung über die prüfenden Dritten ist ab sofort möglich.
Paket 1:
- Überbrückungshilfe 1 (ÜBH1)
- Überbrückungshilfe 2 (ÜBH2)
- Überbrückungshilfe 3 (ÜBH3) und für
- November und Dezemberhilfe (nur Anträge, die durch prüfende Dritte eingereicht wurden).
Paket 2:
- Überbrückungshilfe 3 plus (ÜBH3plus)
- Überbrückungshilfe 4 (ÜBH 4)
Bitte reichen Sie die Schlussabrechnungen für die genannten Programme gebündelt ein.
Die Einrichtungsfrist für die Schlussabrechnungen (Paket 1 und 2) ist der 30.09.2024.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Schlussabrechnungen mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.