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Fachkraft gefunden?

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Wir fördern die Beschäftigung von Studierenden und Absolvent*innen im Land Brandenburg

So bieten wir den Fachkräften von morgen eine Zukunft in Brandenburg und unterstützen gleichzeitig Unternehmen dabei, ihre Innovationsprozesse ins Rollen zu bringen.

Zwei Frauen, ein Mann vor einer Maschine

Werkstudierende

Berufspraxis während des Studiums?

Sichern Sie sich bis zu 645 Euro monatliche Zuschüsse für in Vollzeit immatrikulierte Werkstudierende

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Drei junge Menschen vor einer Maschine

Absolvent*innen

Studium bereits abgeschlossen?

Zum Start ins Berufsleben profitieren Sie bei der Einstellung von Innovationsassistent*innen durch Zuschüsse bis zu 1.650 Euro

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Unser Versprechen

Wir antworten werktags innerhalb von 24 Stunden. So wissen Sie schnell, ob und in welcher Höhe wir Sie unterstützen können.

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Förderung im Überblick

Wir fördern die Beschäftigung von Studierenden im Land, um den Fachkräften von morgen langfristige Optionen und Karrierewege in Brandenburg zu bieten. So können Werkstudierende noch während des Studiums wichtige Praxiserfahrungen sammeln und Absolvent*innen direkt ins Berufsleben einsteigen.

Gleichzeitig erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, wichtige Innovationen im Betrieb zu etablieren und neue Produkte, Dienstleistungen und Verfahren einzuführen.

Die Förderung richtet sich zum einen an KMU mit Sitz/einer Betriebsstätte in Brandenburg, die eine Innovation im eigenen Unternehmen umsetzen wollen und dabei auf die kreative Schaffenskraft von jungen Fachkräften setzen wollen.

Zum anderen können junge Menschen auf der Suche nach Beschäftigung parallel zum oder nach dem Studium, das Unternehmen ihrer Wahl auf die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) aufmerksam machen, die Brandenburg kofinanziert von der EU für Unternehmen im Land bietet.

Das Land Brandenburg unterstützt die Einstellung von jungen Menschen während oder nach Abschluss ihres Studiums mit einem Zuschuss bis zu 60 Prozent des monatlichen Bruttogehalts. Je nach Höhe des Gehalts liegen die monatlichen Zuschüsse bei der Einstellung von Werkstudierenden zwischen 480 und 645 Euro, bei Absolvent*innen zwischen 865 und 1.650 Euro.

Mit der Bewältigung der innovativen Aufgabe war vorher niemand anderes in Ihrem Unternehmen beschäftigt: Sie schaffen einen neuen Arbeitsplatz für Ihre Innovationsfachkraft, die zuvor noch nie (oder lediglich als Werkstudierender) in Ihrem Unternehmen beschäftigt war. Außerdem ist es wichtig, den Arbeitsvertrag mit Ihrer Fachkraft von morgen erst abzuschließen, nachdem wir den Eingang Ihres Antrages schriftlich bestätigt haben.

Dies ist die klassische Win-Win-Situation, bei der alle Beteiligten profitieren. Junge Menschen erhalten die Möglichkeit, schon während des Studiums Berufspraxis zu sammeln und gleichzeitig das BAföG aufzustocken.

Absolvent*innen gelingt ein schneller Berufseinstieg, ohne langwierige und schlecht bezahlte Praktika und somit der nahtlose Start in eine hoffnungsvolle berufliche Zukunft in Brandenburg.

Unternehmen können wichtige Innovationsprozesse auf den Weg bringen und sich Unterstützung für die Umsetzung innovativer Aufgaben sichern. Werkstudierende können bis zu ein Jahr, Innovationsfachkräfte bis zu 18, im Nachhaltigkeitsbereich sogar bis zu 24 Monate gefördert werden.

Foto aus dem Video

Die Uhr tickt,
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Alle Informationen rund um das BIF 2022 - 2024 Förderprogramm finden Sie hier

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Kontaktieren Sie uns über das Infotelefon Arbeit unter 0331 – 660 2200. Oder schreiben Sie uns – wir antworten werktags innerhalb von 24 Stunden.

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BIF 2022 – 2024

Icon Haus in einem stilsiertem Herz

191
geförderte KMU

icon Sparschwein

3 Mio €
Zuschüsse

Icon Jobs

100
Innovationsassistent*innen

Icon Studenten

91
Werkstudierende

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