Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfangende sind Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbundgemeinden, Verbünde von Gebietskörperschaften, wobei nur eine Gebietskörperschaft – als Lead Partner - für den Verbund antragsberechtigt ist).
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Aufbau und die Etablierung von Anlauf-/Beratungsstellen, die als kommunale Welcome Center die Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung sowie die Arbeitsmarktintegration von hier lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte, darunter Geflüchtete, lokal flankieren.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Die Weiterleitung der Fördermittel an Projektpartner ist nicht zugelassen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung beträgt maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die projektnotwendigen Personal- und Sachausgaben. Darunter fallen
-
die direkten Personalausgaben und
-
die restlichen Ausgaben. Sie werden über eine Pauschale in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben bemessen.