Willkommen in Brandenburg 2022

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  • Infotelefon Arbeit Mo.- Do. 09:00 - 16:00, Fr. 09:00 - 14:00 Uhr
    Tel.: 0331 660-2200
    Fax: 0331 660-2400
    E-Mail Kontakt

Überblick

Fördernehmer

Zuwendungsempfangende sind Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbundgemeinden, Verbünde von Gebietskörperschaften, wobei nur eine Gebietskörperschaft – als Lead Partner - für den Verbund antragsberechtigt ist).

Förderthemen

Anlauf-/Beratungsstellen (Welcome Center) sollen aufgebaut und etabliert werden. Sie sollen die Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung sowie Arbeitsmarktintegration vor Ort unterstützen, für hier lebende Menschen mit Migrationsgeschichte, darunter Geflüchtete.

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

Mittelherkunft

Europäischer Sozailfonds Plus (ESF+), Land Brandenburg


Ziel des Programms

Anlauf- und Beratungsstellen für Menschen mit Migrationsgeschichte sollen mit der Förderung aufgebaut und etabliert werden. Die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen (Welcome Center) sollen auf die vor Ort existierenden Angebote aufmerksam machen und konkrete Hilfestellungen liefern. Sie sollen Menschen mit Migrationsgeschichte in der Anfangszeit nach der Einwanderung durch ein individuelles Integrationsmanagement bei der Aufnahme einer Beschäftigung unterstützen.

Aktuelle Meldungen

Geschäftsvorfall "Monitoring Indikatorendaten" ist produktiv

Die elektronische Datenerfassung im Portal der ILB ist möglich.

Bitte erfassen Sie die mit den beschreibbaren PDF-Fragebögen erhobenen
Teilnehmendenangaben nun elektronisch.

Wir stellen Ihnen auch dieses Mal wieder eine Tabelle im csv-Format zur Verfügung. Vielen Dank.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfangende sind Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbundgemeinden, Verbünde von Gebietskörperschaften, wobei nur eine Gebietskörperschaft – als Lead Partner - für den Verbund antragsberechtigt ist).

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Aufbau und die Etablierung von Anlauf-/Beratungsstellen, die als kommunale Welcome Center die Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung sowie die Arbeitsmarktintegration von hier lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte, darunter Geflüchtete, lokal flankieren.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Die Weiterleitung der Fördermittel an Projektpartner ist nicht zugelassen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung beträgt maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.

Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die projektnotwendigen Personal- und Sachausgaben. Darunter fallen

  • die direkten Personalausgaben und
  • die restlichen Ausgaben. Sie werden über eine Pauschale in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben bemessen.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Zurzeit können keine Anträge gestellt werden. Der nächste Zeitraum, in dem wieder eine Förderung beantragt werden kann, wird auf dieser Seite bekannt gegeben.

Geltungsdauer

Die Richtlinien wurde im Amtsblatt Nummer 48 vom 7. Dezember 2022 veröffentlicht.

Diese Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechperson bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Belegliste

Informationen zu Beschaffungsvorgängen