Wer wird gefördert?
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Brandenburger Landkreise und kreisfreie Städte als Lokale Koordinierungsstellen (LOK)
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juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben als Unterstützung der Lokalen Koordinierungsstellen
Was wird gefördert?
Lokale Koordinierungsstellen:
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Durchführung von OSZ-Projekten, die einen Beitrag zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen leisten bzw. die Ausbildungsfähigkeit von Jugendlichen stärken
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Verbesserung der Informationen über bestehende Angebote am Übergang Schule-Beruf
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Funktion als Lotsende zu passenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten
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Ansprechperson für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe bei Problemen in der Ausbildung
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Unterstützung der Betriebe bei der Ausbildung leistungsschwächerer Jugendlicher
Projekt zur Unterstützung der Lokalen Koordinierungsstellen:
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Sicherstellung von einheitlichen Qualitätsstandards der Arbeit der LOK und der Vernetzung der LOK
Wie wird gefördert?
Lokale Koordinierungsstellen:
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direkte Personalausgaben bis zu 127.900,00 Euro je Kalenderjahr,
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Durchführung der OSZ-Projekte durch Dritte in Höhe von bis zu 40.250,00 Euro je Kalenderjahr,
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indirekten Ausgaben über eine Pauschale in Höhe von 14 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben
Projekt zur Unterstützung der Lokalen Koordinierungsstellen:
Die Zuwendungs beträgt maximal 77.952,00 Euro je Kalenderjahr. Gefördert werden:
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direkte Personalausgaben
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restliche Ausgaben über eine Pauschale in Höhe von 16 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben