Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien 2023
Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien 2023
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Tel.: 0331 660-2200
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Überblick
Mit dem ESF+ Förderprogramm „Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien“ sollen Landkreise/kreisfreie Städte und soziale Träger bei der Prävention und Bekämpfung von Armut, insbesondere Kinder- bzw. Familienarmut, unterstützt werden.
Fördernehmer | Kommunale Gebietskörperschaften als örtliche Träger der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe sowie der Bildungseinrichtungen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, lokale Netzwerke und Initiativen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften. |
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Förderthemen | (Weiter-) Entwicklung von Armutspräventionskonzepten |
Förderart | Zuschuss, Projektfinanzierung |
Fördergeber | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg |
Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) |
Ziel des Programms
Die Richtlinie zielt auf die Bekämpfung von Armut ab, insbesondere bei Kindern und ihren Familien.
Dazu soll die kommunale integrierte Sozialplanung gestärkt werden, sowie Potenziale vor Ort erschlossen und Strukturen weiterentwickelt werden. Lokale Akteurinnen und Akteure, vor allem Kommunen, sollen in die Lage versetzt werden, die Armutsentwicklung zu analysieren, von unterschiedlichen Ausgrenzungsformen bedrohte Bevölkerungsgruppen zu identifizieren und eine evidenzbasierte fachübergreifende Zusammenarbeit zu entwickeln, um Armutsprobleme effektiv und nachhaltig zu bekämpfen.
Aktuelle Meldungen
Öffnung Kundenportal
Anträge in der Richtlinie "Stark vor Ort" können für die zwei Fördertatbestände (Weiter-) Entwicklung von Armutspräventionskonzepten und die Durchführung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum vom 15. Januar bis zum 7. März 2025 über das Kundenportal der ILB gestellt werden.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
(Weiter-) Entwicklung von Armutspräventionskonzepten
Kommunale Gebietskörperschaften als örtliche Trägerinnen der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe oder der Bildungseinrichtungen.
Umsetzung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum
Kommunale Gebietskörperschaften als örtliche Trägerinnen der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe oder der Schulverwaltung und Trägerinnen und Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie lokale Netzwerke und Initiativen.
Projektbegleitung und Vernetzung
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, ausgenommen sind Gebietskörperschaften.
Was wird gefördert?
(Weiter-) Entwicklung von Armutspräventionskonzepten
Gefördert wird die Entwicklung und Vorbereitung der qualifizierten Umsetzung von integrierten, datenbasierten Handlungskonzepten zur sozialen Integration von Exklusion bedrohten Bevölkerungsgruppen und zur Bekämpfung individueller Armutsfolgen unterstützt werden.
Umsetzung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum
Geförderte Projekte sollen Angebote zur Prävention oder Bekämpfung von Armutsfolgen mit Schwerpunkt auf Bildung, soziale Teilhabe, Gesundheit und Integration bieten. Kreisübergreifende Projekte sind möglich.
Projektbegleitung und Vernetzung
Gefördert wird die fachliche Unterstützung, Qualifizierung, Beratung und Vernetzung der kommunalen Gebietskörperschaften sowie der Leistungserbringenden der sozialen Infrastruktur mit der Fokussierung auf Armutsstrategien und soziale Integration mit dem Ziel, Strategien für eine vernetzte Planung und abgestimmte lokale Entwicklung zu initiieren, mitzugestalten und zu begleiten.
Wie wird gefördert?
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die Personal- und Sachausgaben der Zuwendungsempfangenden zur Projektdurchführung.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Für die Fördertatbestände
- (Weiter-)Entwicklung von Armutspräventionskonzepten und
- Durchführung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum
können Anträge vom 15. Januar bis 7. März 2025 gestellt werden. Es können dann Vorhaben ab 1. August 2025 mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2028 gefördert werden.
Erstmals können auch Träger der freien Wohlfahrtspflege und kreisangehörige Kommunen Projekte zur sozialraumbezogenen Teilplanung für die Armutsprävention durchführen. Näheres dazu finden Sie unter Programminformationen, Informationen für Projekte zur sozialraumbezogenen Teilplanung zur Armutsprävention. Interessierte werden gebeten, sich unbedingt vor der Antragstellung inhaltlich durch die Stiftung SPI beraten zu lassen.
Sollten Sie im Rahmen der Antragstellung Fragen zur Darstellung der Gesamtfinanzierung Ihres Projektes haben, wenden Sie sich bitte an die ILB.
Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechperson bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Formulare / Downloads
Programminformationen
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Entwicklung von Armutspräventionskonzepten
Stand: 05/2023 -
Durchführung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum
Stand: 05/2023 -
Projektbegleitung und Vernetzung
Stand: 05/2023 -
Informationen für Projekte zur sozialraumbezogenen Teilplanung zur Armutsprävention
Fördertatbestand 2.2
Stand: 01/2025 - Stand: 03/2023
- Stand: 05/2023
Ergänzende Informationen
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Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)
Stand: 10/2023 -
Merkblatt "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg"
Stand: 04/2022 -
Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022 -
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2022 - Stand: 07/2022
- Stand: 08/2023
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Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2024 -
Regelungen zur Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben ESF+-kofinanzierter Vorhaben in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2022
Formulare
- Stand: 08/2023
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Anlage zum Merkblatt Sach- und Fortschrittsberichte
"Projektbegleitung und Vernetzung"
Stand: 12/2023 -
Bestätigung zur ordnungsmäßigen Abrechnung der Personalausgaben (ESF+ FP 21-27)
Durch die Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen
Stand: 11/2022 - Stand: 06/2019
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Fragebogen zur Erhebung von Daten im Rahmen des ESF+ 2021-2027 - Projektbegleitung und Vernetzung
Stand: 09/2023 -
Fragebogen zur Erhebung von Daten im Rahmen des ESF+ 2021-2027 - Umsetzung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum
Stand: 09/2023 -
Merkblatt Kriterien für den Sachbericht
(Weiter-) Entwicklung von Armutspräventionskonzepten und Durchführung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum
Stand: 12/2023 -
Merkblatt Kriterien für die Sach- und Fortschrittsberichte
Projektbegleitung und Vernetzung
Stand: 11/2023 - Stand: 11/2023
- Stand: 06/2023
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Tätigkeitsnachweis (ESF+ FP 21-27)
für anteilig beschäftigte Mitarbeitende
Stand: 06/2023 -
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
Belegliste
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
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Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei ESF+-finanzierten Zuwendungen
gültig für ESF+ in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022