Soziale Innovationen 2023

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Überblick

Wir fördern in Pilotprojekten die Entwicklung, Erprobung und den Transfer neuer Ideen, um die beschäftigungspolitischen Herausforderungen in Brandenburg besser bewältigen zu können. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Fördernehmer

natürliche Personen, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften

Förderthemen

Arbeitsmarktintegration, Kompetenzen fördern, Fachkräftesicherung, Umbau von Arbeits- und Produktionsprozessen, Stärkung des ländlichen Raums, Zusammenarbeit von Sozialunternehmen und der Wohlfahrtspflege

Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg,

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK)

Mittelherkunft

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+), Land Brandenburg


Aktuelle Meldungen

Hinweis zu Ihrem offenen Antrag für den Fördertatbestand Entwicklungsprojekte

Offene Anträge für den Fördertatbestand Entwicklungsprojekte, können derzeit aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung des Landes Brandenburg für 2025 nicht bewilligt werden. Die ILB wird die betroffenen Anträge schnellstmöglich bescheiden, sobald die haushaltsrechtlichen Grundlagen vorliegen. Dies ist frühestens nach Vorliegen eines Kabinettbeschlusses zum Entwurf des Haushaltsplans 2025/2026 möglich. Wir informieren Sie fortlaufend, sobald es Änderungen gibt.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen,
  • juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie
  • rechtsfähige Personengesellschaften

Was wird gefördert?

  • Entwicklungsprojekte (Erarbeitung innovativer Handlungsansätze) insbesondere zur Vorbereitung und inhaltlichen Konzipierung von Modellprojekten
  • Modellprojekte (Erprobung vorhandener innovativer Handlungsansätze)

Wie wird gefördert?

Finanzierungsart: Vollfinanzierung

Für Entwicklungsprojekte bis zu 50.000 Euro für einen Maßnahmezeitraum von maximal 6 Monaten. Die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 Euro.

Gefördert werden pauschalierte Personal- und Sachausgaben der oder des Zuwendungsempfangenden auf der Grundlage einer detaillierten Antragskalkulation. Der Pauschalbetrag wird von der Bewilligungsbehörde im Ergebnis der Antragsprüfung bei Bewilligung festgelegt.

Für Modellprojekte bis zu 300.000 Euro für einen Maßnahmezeitraum von maximal 24 Monaten.

Gefördert werden die direkten Personalausgaben der oder des Zuwendungsempfangenden und die restlichen Ausgaben, die bemessen werden über eine Pauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten Personalausgaben.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Ihren Antrag können Sie online über das Kundenportal der ILB stellen:

- Für Modellprojekte können Sie vom 5. bis 30. Mai 2025 Anträge über das ILB-Kundenportal einreichen. Die Modellprojekte können dann ab 1. Oktober 2025 starten.

- Entwicklungsprojekte können Sie laufend beantragen (Zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Beginn des Vorhabens sollen mindestens 12 Wochen liegen.).

Bei Anträgen für Modellprojekte ist neben dem Konzept eine Stakeholder-Analyse einzureichen. Die Vorlage zur Analyse ist auf dieser Seite zu finden unter "Formulare".

Die Bewilligung erfolgt unter Einbeziehung eines fachlichen Votums der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) über die Gewährung der Förderung.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 7. Juli 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31.Dezember 2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660-2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Belegliste