Sozialbetriebe 2023

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Überblick

Mit dem Förderprogramm verfolgt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB das Ziel Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren. Über die Beschäftigung in Sozialbetrieben soll dieser Personenkreis langfristig in reguläre Beschäftigung integriert werden. Damit wird ein Beitrag geleistet, um Armut im Land Brandenburg zu bekämpfen.

Fördernehmer

Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die einen Sozialbetrieb im Land Brandenburg betreiben.

Förderthemen

Gefördert werden Personalausgaben von Sozialbetrieben für die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung von in diesen Sozialbetrieben sozialversicherungspflichtig beschäftigten, ehemaligen Langzeitarbeitslosen.

Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg,

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Mittelherkunft

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+), Land Brandenburg


Ziel des Programms

Ziel ist es langzeitarbeitslose Personen mit Produktivitätseinschränkungen und/oder Vermittlungshindernissen zu beschäftigen, zu fördern und schließlich in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese Integration soll sozialpädagogisch begleitet werden.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Sozialbetriebe, die ehemalige Langzeitarbeitslose im Sinne des § 18 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) mit Produktivitätseinschränkungen und/oder Vermittlungshemmnissen marktnah sozialversicherungspflichtig beschäftigen.

Dies können juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein, die einen Sozialbetrieb betreiben.

Was wird gefördert?

Die Förderung gilt für die Personalausgaben des Betreuungs- beziehungsweise Anleitungspersonals, das im Sozialbetrieb angestellte Langzeitarbeitslose in ihrer Arbeit sozialpädagogisch begleitet.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Sozialversicherungspflichtig beschäftigte, ehemalige Langzeitarbeitslose mit Wohnsitz außerhalb des Landes Brandenburg.

Vorhaben, die bereits für den genannten Zuwendungszweck eine Förderung aus Mitteln der Strukturfonds der Europäischen Union, anderen Förderprogrammen der Europäischen Union oder aus anderen öffentlichen Mitteln erhalten.

Wie wird gefördert?

Eine Förderung der Personalausgaben für die Betreuer und Anleiter erfolgt für die Dauer von maximal 36 Monaten.

Für die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung eines beschäftigten, ehemaligen Langzeitarbeitslosen werden über einen Zeitraum von maximal 30 Monaten anteilige Personalausgaben in Höhe von 0,2 Vollzeitäquivalenten gefördert.

Eine Vollzeitstelle kann für fünf zu betreuenden Personen eingesetzt werden. Maßgeblich für die Feststellung der Anzahl der betreuten ehemaligen Langzeitarbeitslosen pro Monat ist, dass diese mindestens einen Tag im Monat bei der oder dem Zuwendungsempfangenden sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

Pro Vollzeitäquivalent können monatlich maximal 4.726 EUR gefördert werden.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge auf Förderung nach der Richtlinie einschließlich des Integrationskonzepts und der erforderlichen Unterlagen können laufend postalisch bei der ILB eingereicht werden (es gilt der Posteingang bei der ILB).

Die Anforderungen an die Antragstellenden können der Anlage zur Richtlinie entnommen werden. Das Antragsformular sowie weitere Informationen und Unterlagen finden Sie unter der Rubrik "Formulare/Downloads"

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung einzureichen:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Businessplan
  • Integrationskonzept
  • Formular Personaleinsatz/Stellenbeschreibung
  • ggf. Vollmacht

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 12. Dezember 2022 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660-2200.

Was ist noch zu beachten

Der zu fördernde Sozialbetrieb muss bei Antragstellung bereits gegründet sein.

Die Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte ist nicht zulässig. Die Maßnahme wird durch die geförderten Sozialbetriebe selbstständig umgesetzt.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Belegliste