Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV) 2022

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    Tel.: 0331 660-2200
    Fax: 0331 660-2400
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Überblick

Mit der Förderung soll jungen Menschen eine betriebliche Ausbildung in Brandenburger Betrieben ermöglicht und damit eine sichere berufliche Perspektive im Land Brandenburg geboten werden.

Fördernehmer

Kammern, Bildungsträger, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts

Förderthemen

Allgemeine Verbundausbildung
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU)
Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft
Service für Ausbildung

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

Mittelherkunft

Europäischer Sozialfonds (ESF+), Land Brandenburg


Ziel des Programms

Ziele des Programms zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem sind:

  • jungen Menschen eine betriebliche Ausbildung in Brandenburger Betrieben zu ermöglichen und eine sichere berufliche Perspektive im Land Brandenburg zu bieten.
  • Gewährleistung einer Passfähigkeit und Attraktivität der dualen Ausbildung für Jugendliche
  • Vorhalten eines leistungsfähigen Ausbildungssystems durch
    • Stärkung der Ausbildungsbereitschaft von Betrieben
    • Sicherung der Ausbildungsqualität am Lernort Betrieb
    • Steigerung der Einmündung von Ausbildungsplatzsuchenden in Ausbildung

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Allgemeine Verbundausbildung

Antragsberechtigt sind

  • der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb oder
  • Verbundpartnerinnen bzw. Verbundpartner des den Ausbildungsvertrag abschließenden Betriebes oder
  • andere Kooperationspartnerinnen bzw. Kooperationspartner


Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU)

Antragsberechtigt sind

  • die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung zuständigen Handwerkskammern
  • Veranstalterinnen bzw. Veranstalter der überbetrieblichen Lehrgänge


Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft

Antragsberechtigt für


überbetriebliche Lehrgänge
sind

    • berufsständische Verbände,
    • anerkannte Stätten der überbetrieblichen Ausbildung (Bildungsträgerinnen bzw. Bildungsträger),
    • Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

  1. Netzwerkanträge
    sind

      • berufsständischen Verbänden oder
      • andere juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften

    1. Service für Ausbildung

      Antragsberechtigt für


      die Servicestellen Verbundausbildung sind

      • Bildungsträgerinnen bzw. Bildungsträger, die Verbundausbildung für Brandenburger Betriebe durchführen und bereits Erfahrung als Servicestelle Verbundausbildung haben.

      - das Begleitprojekt Servicestellen Verbundausbildung sind
      • Bildungsträgerinnen bzw. Bildungsträger mit Kompetenzen im Bereich Beratung, Qualifizierung und Begleitung von Projekten im Bereich der Beruflichen Bildung.

      die Koordinierungsstellen Gutes Lernen im Betrieb sind
      • Industrie- und Handelskammern
      • Handwerkskammern des Landes Brandenburg
      • kammereigene Einrichtungen
      • Bildungsträgerinnen bzw. Bildungsträger

      Was wird gefördert?

      Allgemeine Verbundausbildung

      • Durchführung von Ausbildungsabschnitten bei einer Verbundpartnerin bzw. einem Verbundpartner
      • Vermittlung von Zusatzqualifikationen
      • Durchführung fachspezifischer Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung


      Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU)

      • überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk
      • Lehrgänge in handwerklichen Bauberufen
      • Unterbringung im Internat


      Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft

      • Teilnahme an Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung
      • gegebenenfalls erforderliche Unterbringung
      • Netzwerke aus anerkannten Ausbildungsbetrieben


      Service für Ausbildung

      Servicestellen Verbundausbildung:

      • Integration unversorgter Jugendlicher in Ausbildung
      • Bekanntmachung der Angebote zur Verbundausbildung sowie Beratung zur Inanspruchnahme
      • Stärkung der Ausbildungskompetenzen der Betriebe
      • Sichtbarmachen von Unterstützungsangeboten für Jugendliche
      • Aktivitäten des Berufe- und Ausbildungsmarketings
      • Aufbau von Partnerschaften zwischen Ausbildungsbetrieben

      - Begleitprojekt der Servicestellen Verbundausbildung:

      • Begleitung
      • themenbezogene Qualifizierung
      • Professionalisierung der Außendarstellung und der zielgruppenspezifischen Kommunikation
      • Unterstützung einer Weiterentwicklung

      Koordinierungsstellen Gutes Lernen im Betrieb

      • Organisation von Weiterbildungsangeboten für betriebliches Ausbildungspersonal sowie zielgruppenspezifische Werbung
      • Organisation von Angeboten im Bereich Zusatzqualifikationen und Schlüsselkompetenzen für Auszubildende
      • Organisation von Mentoring für Auszubildende mit geschlechteruntypischer Berufswahl
      • zielgruppenspezifische Werbung für die vorgenannten Angebote
      • Abfrage des Bedarfs bei den Zielgruppen
      • Ermittlung der Teilnehmendenzufriedenheit
      • fortlaufende Weiterentwicklung der Angebote und der Ansprache der Zielgruppen

      Wie wird gefördert?

      Allgemeine Verbundausbildung

      • Personal- und Sachausgaben
      • Pauschale pro Lehrgangstag und Auszubildenden:
        1. Modul „Verbundausbildung“: 36,30 Euro
        2. Modul „Zusatzqualifikationen/Schlüsselkompetenzen, Prüfungsvorbereitung" in Bezug auf
          • Vermittlung von Zusatzqualifikationen und Schlüsselkompetenzen“: 42,90 Euro
          • Durchführung fachspezifischer Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung - 34,60 Euro.

      Die Förderung beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Eine Zuwendung unter 1.000 Euro ist ausgeschlossen.


      Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU)

      • anerkannte Lehrgangskosten
      • die mit einem Lehrgang verbundene Internatsunterbringung

      Zuschüsse können in folgender Höhe gewährt werden:

      • Grundstufe: Förderung von zwei Dritteln der anerkannten Lehrgangskosten pro Auszubildenden und Woche
      • Fachstufe: Förderung in Höhe des Fördersatzes des Bundes pro Auszubildenden und Woche. Die Zuschüsse von Bund und Land dürfen zusammen zwei Drittel der anerkannten Lehrgangskosten nicht übersteigen.
      • Lehrgänge der Grundstufe in handwerklichen Bauberufen: Förderung in Höhe des doppelten Fördersatzes des Bundes in der Fachstufe pro Auszubildende oder Auszubildenden und Woche.
      • Für eine notwendige Internatsunterbringung erfolgt in der Grundstufe eine Förderung in Höhe des doppelten Fördersatzes des Bundes in der Fachstufe und in der Fachstufe in Höhe des Fördersatzes des Bundes pro Auszubildene oder Auszubildenden und Woche.

      Eine Zuwendung, die 200.000 Euro nicht übersteigt, ist ausgeschlossen.


      Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft

      Überbetriebliche Lehrgänge

        • Ausgaben für Lehrgangskosten und Unterkunft, höchstens jedoch bis zu 412 Euro je Auszubildenden und Lehrgangswoche

      1. Eine Zuwendung, die 200.000 Euro nicht übersteigt, ist ausgeschlossen.

        Ausbildungsnetzwerke

          • Personal- und Sachausgaben
          • direkte Personalausgaben und für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben

        1. Neu gebildete Netzwerke können mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, bereits bestehende Netzwerke mit einem Zuschuss von bis zu 70 Prozent gefördert werden. Für neu gebildete sowie bestehende Netzwerke liegt die maximale Zuschusshöhe je Förderung bei 110.000 Euro.


          Service für Ausbildung

          Servicestellen Verbundausbildung und Begleitprojekt Servicestellen Verbundausbildung

          • Personal- und Sachausgaben
          • restliche Ausgaben werden mit einer Pauschale in Höhe von 35 Prozent der direkten Personalausgaben bemessen

          Die maximale Zuschusshöhe beträgt 80.000 Euro pro Jahr.


          Koordinierungsstelle Gutes Lernen im Betrieb

          • Personal- und Sachausgaben
          • restlichen Ausgaben werden mit einer Pauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten Personalausgaben bemessen

          Die maximale Zuschusshöhe beträgt 50.000 Euro pro Jahr.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Allgemeine Verbundausbildung

Eine Antragstellung kann laufend erfolgen. Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind mindestens vier Wochen vor Beginn der Vorhaben über das Internetportal der ILB zu stellen.

Die Antragstellung im Kundenportal ist seit dem 25. Juli 2022 möglich.


Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU)

Die Antragstellung erfolgt in Form eines Sammelantrags je Handwerkskammer für ein Kalenderjahr. Die Anträge sind bis zum 1. November des Vorjahres über das Internetportal der ILB zu stellen.

Start der nächsten Antragsrunde ist am 2. September 2024. Das Portal ist bis zum 1. November 2024 geöffnet.


Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft

Anträge sind grundsätzlich mindestens sechs Wochen vor Beginn der Vorhaben über das Internetportal der ILB zu stellen.

Die Antragstellung im Kundenportal ist seit dem 12. September 2022 möglich.


Service für Ausbildung

Anträge auf Förderung für das Modul „Servicestellen Verbundausbildung“ einschließlich des erforderlichen Konzeptes (Anforderungen an das Konzept entsprechend Anlage zur Richtlinie) sind zu einem bestimmten Stichtag über das Internetportal der ILB zu stellen.

Informationen zum nächsten Stichtag erhalten Sie an dieser Stelle.

Nur Servicestellen Verbundausbildung:
Nach elektronischer Eingangsbestätigung der ILB kann auch vor Bewilligung mit dem Vorhaben gemäß beantragtem Durchführungszeitraum begonnen werden.


Gutes Lernen im Betrieb

Anträge auf Förderung für das Modul „Koordinierungsstellen Gutes Lernen im Betrieb“ einschließlich des erforderlichen Konzeptes (Anforderungen an das Konzept entsprechend Anlage zur Richtlinie) sind zu einem bestimmten Stichtag über das Internetportal der ILB zu stellen .

Informationen zum nächsten Stichtag erhalten Sie an dieser Stelle.

Nach elektronischer Eingangsbestätigung der ILB kann auch vor Bewilligung mit dem Vorhaben gemäß beantragtem Durchführungszeitraum begonnen werden.

Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt mit Unterzeichnung in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2028 außer Kraft.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Belegliste

Informationen zu Beschaffungsvorgängen