Wer wird gefördert?
Gefördert werden Lerngruppen für
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verhaltensauffällige SuS,
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SuS mit schulverweigerndem Verhalten und
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einzugliedernde, geflüchtete SuS
mit zusätzlichem schulischen und sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf in der Jahrgangsstufe 9 an ausgewählten Oberschulen und Gesamtschulen in öffentlicher Trägerschaft.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Projektkosten (Personal- und Sachausgaben) für bis zu 30 Lerngruppen an Oberschulen und Gesamtschulen des Landes Brandenburg über die Dauer von zwei Schuljahren. Dabei sollen die Lerngruppen durchschnittlich 12 belegte Plätze haben.
Gemäß 5.4.1 der Richtlinie, wird die Höhe des Pauschalsatzes auf die förderfähigen direkten Personalausgaben nach Buchstabe a)
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für Vorhaben im Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.07.2024 auf 27 Prozent und
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für Vorhaben ab 01.08.2024 auf 32 Prozent
festgesetzt.
Wie wird gefördert?
Die bzw. der Antragstellende erarbeitet auf der Grundlage eines schulischen Lernkonzeptes ein Fachkonzept. In enger Zusammenarbeit mit Oberschulen/Gesamtschulen werden die Lerngruppen eingerichtet. Die Belegung der Plätze erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten bei der projektdurchführenden Schule.