Projekte Schule Jugendhilfe 2030

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Überblick

Ziel der Förderung ist, für eine begrenzte Zahl von Schülerinnen und Schülern (SuS) der Jahrgangsstufe 9 an Oberschulen und Gesamtschulen mit erheblichen schulischen und sozialen Problemlagen zusätzliche Unterstützungsangebote in der Schule in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe vorzuhalten, um zu verhindern, dass diese jungen Menschen in der Schule und an ihrer außerschulischen/familiären Lebenswirklichkeit scheitern.

Fördernehmer

Juristische Personen des Privatrechts und Personengesellschaften, freie Trägerinnen bzw. Träger der Jugendhilfe, Jugendberufshilfe oder Bildungsträgerinnen bzw. -träger.

Förderthemen

Lerngruppen Schule/Jugendhilfe für verhaltensauffällige SuS, SuS mit schulverweigerndem Verhalten und einzugliedernde, geflüchtete SuS mit zusätzlichem, schulischen und sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf in der Jahrgangsstufe 9 an ausgewählten Oberschulen und Gesamtschulen in Öffentlicher Trägerschaft sowie Supervision und Beratung.

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Mittelherkunft

Europäischer Sozialfonds (ESF+)


Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Lerngruppen für

  • verhaltensauffällige SuS,
  • SuS mit schulverweigerndem Verhalten und
  • einzugliedernde, geflüchtete SuS

mit zusätzlichem schulischen und sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf in der Jahrgangsstufe 9 an ausgewählten Oberschulen und Gesamtschulen in öffentlicher Trägerschaft.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Projektkosten (Personal- und Sachausgaben) für bis zu 30 Lerngruppen an Oberschulen und Gesamtschulen des Landes Brandenburg über die Dauer von zwei Schuljahren. Dabei sollen die Lerngruppen durchschnittlich 12 belegte Plätze haben.

Gemäß 5.4.1 der Richtlinie, wird die Höhe des Pauschalsatzes auf die förderfähigen direkten Personalausgaben nach Buchstabe a)

  • für Vorhaben im Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.07.2024 auf 27 Prozent und
  • für Vorhaben ab 01.08.2024 auf 32 Prozent

festgesetzt.

Wie wird gefördert?

Die bzw. der Antragstellende erarbeitet auf der Grundlage eines schulischen Lernkonzeptes ein Fachkonzept. In enger Zusammenarbeit mit Oberschulen/Gesamtschulen werden die Lerngruppen eingerichtet. Die Belegung der Plätze erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten bei der projektdurchführenden Schule.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Eine Antragstellung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Die Antragsauswahl erfolgt durch die ILB unter Einbeziehung eines fachlichen Votums des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 24 vom 1. Juli 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2028 außer Kraft.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Belegliste

Informationen zu Beschaffungsvorgängen