Wie ist das Antragsverfahren?
Die Bewilligung erfolgt unter Einbeziehung eines fachlichen Votums der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) über die Gewährung der Förderung.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 24. August 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660-2200.