Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften 2022

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Überblick

Mit dem Förderprogramm verfolgt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB das Ziel, die Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut in Brandenburg zu leisten. Dabei soll auch die Situation von in Familienbedarfsgemeinschaften lebenden Kindern verbessert werden.

Fördernehmer

Juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften

Förderthemen

Integration von Langzeitarbeitslosen und Familienbedarfsgemeinschaften

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Mittelherkunft

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)


Ziel des Programms

Wir unterstützen Projekte in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg mit dem Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit der teilnehmenden Langzeitarbeitslosen zu erhöhen sowie die soziale Situation der Teilnehmenden und deren Familien zu verbessern. Die Maßnahmen sollen den Menschen dabei helfen, Krisen im Leben zu bewältigen und wieder stärker am beruflichen und/ oder sozialen Leben teilzuhaben.

Aktuelle Meldungen

Neues Förderprogramm: Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften 2022

Ziel der neuen Förderung ist die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit von langzeitarbeitslosen Menschen und die Erhöhung der sozialen Teilhabe von benachteiligten Familien.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Gefördert werden juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Kombination einer intensiven Einzelbetreuung durch Integrationsbegleitende als sozialpädagogische Begleitung mit bedarfsorientierten Unter­stützungsmodulen.

Integrationsbegleitende als sozialpädagogische Begleitung


  • Gefördert wird die Integrationsbegleitung als ressourcen- und lösungsorientierter Prozess. Sie setzt vor der Teilnahme an Unterstützungsmodulen an und wird begleitend hierzu fortgeführt. Zudem kann sie nach einem erfolgreichen Übergang in Erwerbstätigkeit oder in Bildung als Nachbetreuung weitergeführt werden.
  • Eine Integrationsbegleiterin oder ein Integrationsbegleiter sollte in der Regel nicht mehr als 20 Teilnehmende gleichzeitig betreuen. Hinzu kommen die Kinder der Teilnehmenden, die indirekt von der Förderung ihrer Eltern profitieren und selbst nicht als Teilnehmende zählen.

Unterstützungsmodule

  • Es werden Unterstützungsmodule gefördert, die
    • zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden beitragen und auf eine Integration in Erwerbstätigkeit vorbereiten und/ oder die soziale Situation der Teilnehmenden verbessern,
    • das Zusammenleben in den Familienbedarfsgemeinschaften stärken und festigen und
    • die Kinder der teilnehmenden Familien spezifisch fördern.

Optional können gefördert werden:

  • eine aufschließende psychologische Beratung von Teilnehmenden
    • Zusätzlich zur sozialpädagogischen Begleitung durch Integrationsbegleitende kann psychologisches Fachpersonal in die Maßnahmen eingebunden werden.
  • Projektmittel zur Entwicklung neuer Unterstützungsangebote
    • Optional können Projektmittel beantragt werden, die der Entwicklung und Implementierung von neuen Unterstützungsangeboten für die Zielgruppen dienen. Der Start des Entwicklungsprozesses soll innerhalb der ersten zwölf Projektmonate erfolgen.

Wie wird gefördert?

Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.

Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:

  • projektbezogene Personal- und Sachkosten
  • indirekte Ausgaben in Höhe von 15 Prozent der direkten Personalausgaben
  • teilnehmendenbezogene Ausgaben (Bürgergeld-Pauschale)
  • Ausgaben für Fahrten, die den Teilnehmenden an der Maßnahme entstehen

Die Zuschusshöhe zu den Ausgaben für die Fahrten der Teilnehmenden ist abhängig vom Wohnort. Sie beträgt bei einem Wohnort

  • in einer kreisfreien Stadt 20 Euro pro Person und Monat und
  • in einem Landkreis 45 Euro pro Person und Monat.


Bürgergeld-Pauschale

Für Teilnehmende, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II beziehen, wird eine monatliche Pauschale nach Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 berücksichtigt.

Die für die neue Förderrunde anzuwendende aktuelle Höhe dieser Pauschale beträgt für einen Teilnahmemonat 558,00 EUR. Für die Kalendermonate des Eintritts und des Austritts der Teilnehmenden ist jeweils ausschließlich der halbe Wert in Höhe von 279,00 EUR anzurechnen.

Der Anteil dieser Ausgaben an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben soll mindestens 40 Prozent betragen.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Anträge auf Förderung einschließlich der dazu erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB in der Zeit vom 02. Januar 2025 bis einschließlich zum 31. Januar 2025 zu stellen.

Die Antragsauswahl erfolgt durch die ILB unter Einbeziehung eines fachlichen Votums der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).

Die Vorhaben sollen im Zeitraum vom 01. September 2025 bis 31. August 2028 durchgeführt werden.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 25.05.2022 in Kraft und am 31.07.2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Belegliste

Informationen zu Beschaffungsvorgängen