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Jetzt Förderung findenWir fördern in regionalen Projekten die Integration von Langzeitarbeitslosen in Arbeit oder Bildung und unterstützen Familienbedarfsgemeinschaften dabei, stärker am sozialen Leben teilzunehmen. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
Fördernehmer | Juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften |
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Förderthemen | Integration von Langzeitarbeitslosen und Familienbedarfsgemeinschaften |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz |
Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) |
Wir unterstützen Projekte in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg mit dem Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit der teilnehmenden Langzeitarbeitslosen zu erhöhen sowie die soziale Situation der Teilnehmenden und deren Familien zu verbessern. Die Maßnahmen sollen den Menschen dabei helfen, Krisen im Leben zu bewältigen und wieder stärker am beruflichen und/ oder sozialen Leben teilzuhaben.
Gefördert werden juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
Gefördert wird die Kombination einer intensiven Einzelbetreuung durch Integrationsbegleitende als sozialpädagogische Begleitung mit bedarfsorientierten Unterstützungsmodulen.
Integrationsbegleitende als sozialpädagogische Begleitung
Unterstützungsmodule
Optional können gefördert werden:
Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
Die Zuschusshöhe zu den Ausgaben für die Fahrten der Teilnehmenden ist abhängig vom Wohnort. Sie beträgt bei einem Wohnort
Bürgergeld-Pauschale
Für Teilnehmende, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II beziehen, wird eine monatliche Pauschale nach Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 berücksichtigt.
Die für die neue Förderrunde anzuwendende aktuelle Höhe dieser Pauschale beträgt für einen Teilnahmemonat 558,00 EUR. Für die Kalendermonate des Eintritts und des Austritts der Teilnehmenden ist jeweils ausschließlich der halbe Wert in Höhe von 279,00 EUR anzurechnen.
Der Anteil dieser Ausgaben an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben soll mindestens 40 Prozent betragen.
Die Anträge auf Förderung einschließlich der dazu erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB in der Zeit vom 02. Januar 2025 bis einschließlich zum 31. Januar 2025 zu stellen.
Die Antragsauswahl erfolgt durch die ILB unter Einbeziehung eines fachlichen Votums der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
Die Vorhaben sollen im Zeitraum vom 01. September 2025 bis 31. August 2028 durchgeführt werden.
Die Richtlinie tritt am 25.05.2022 in Kraft und am 31.07.2028 außer Kraft.
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)
Stand: 10/2023Informationsblatt Datenerhebung bei EU-weiten Vergaben in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2023Merkblatt "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg"
Stand: 04/2022Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2022Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2024Mindestanforderungen zum Nachweis der Zugehörigkeit der betreffenden Teilnehmenden
Stand: 12/2022Regelungen zur Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben ESF+-kofinanzierter Vorhaben in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2022Abrechnung ALG-II-Pauschale Integrationsbegleitung 2022-2025
Stand: 06/2023Abrechnung Fahrtkostenpauschale Integrationsbegleitung 2022-2025
Stand: 12/2022Fragebogen zur Erhebung von Daten im Rahmen des ESF+ 2021-2027 - Integrationsbegleitung
Stand: 09/2022Hinweise und Erklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF+ 2021-2027
aktualisiert am 03.07.2024
Stand: 07/2024Tätigkeitsnachweis (ESF+ FP 21-27)
für anteilig beschäftigte Mitarbeitende
Stand: 06/2023für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2023Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei ESF+-finanzierten Zuwendungen
gültig für ESF+ in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022Um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden Cookies zu Funktions-, Statistik- und Komfortzwecken sowie zur Darstellung personalisierter Inhalte verwendet. Nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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