Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfangende können alle staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg sein.
Was wird gefördert?
Fördertatbestand 1: Studienerfolg
Gefördert werden spezifische Maßnahmen, die den Studienerfolg der Brandenburger Studierenden fördern und die sich sowohl auf den Studieneinstieg als auch auf den Studienverlauf erstrecken. Bei allen Maßnahmen gilt es, die zunehmende Heterogenität der Studierendenschaft zu berücksichtigen und insbesondere nicht-traditionelle Studierende, wie junge Menschen aus nichtakademischen Elternhäusern, mit nicht-klassischen Bildungswegen oder Menschen mit Beeinträchtigungen, zu unterstützen.
Gefördert werden können
a) insbesondere:
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Maßnahmen zur Erhöhung des Studienerfolgs, zum Beispiel durch
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digitale Unterstützungsangebote für einen erfolgreichen Studienverlauf,
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Unterstützungskurse für Studierende mit 2. oder 3. Bildungsabschluss
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Unterstützungsangebote für Frauen in MINT-Fächern
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Mentoring Programme durch Studierende
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fachspezifische Studienvorbereitungsangebote,
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Studienfachorientierung und -information,
b) die Vermittlung von spezifischen Kompetenzen an das Hochschulpersonal im Umgang mit den heterogenen Gruppen mit direktem Bezug zu den unter Buchstabe a genannten Förderinhalten.
Fördertatbestand 2: Identifikation mit Brandenburg
Gefördert werden Maßnahmen, die das Zugehörigkeitsgefühl Brandenburger Studierender zu Hochschule und die Identifikation zum Hochschulstandort erhöhen, um insbesondere die Studierenden in den Übergangsphasen ihres Studiums von Bachelor zu Master sowie in das Berufsleben im Land Brandenburg zu halten.
Gefördert werden können
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spezifische Angebote beispielsweise zur Studienorientierung am Übergang Bachelor-Master,
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Unterstützungsangebote in der Mastereingangsphase,
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Maßnahmen, die besonders auf die Gruppe der internationalen Studierenden zielen
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Vernetzungsangebote für die Studierenden in ihrer Freizeit, aber auch Mentoring Programme für Studierende durch lokal verankerte Alumni oder Lerntandems.
Fördertatbestand 3: Vorbereitung auf den Berufseinstieg
Gefördert werden Maßnahmen, um Studierende in der Studienabschlussphase und Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss von Studium oder Promotion beim Einstieg in den Brandenburger Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Gefördert werden können
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spezifische Angebote zur Vorbereitung und Begleitung des Übergangs in die Berufstätigkeit, zum Beispiel Coaching, Mentoring oder Projekte zur Karriereentwicklung insbesondere von Frauen.
Wie wird gefördert?
Für die drei benannten Fördertatbestände gilt:
Gefördert wird im Rahmen einer Anteilfinanzierung, die Förderung beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe der Zuwendung wird unter Zugrundelegung des für den Förderzweck bestehenden und anerkannten Bedarfes festgelegt. Die Mindesthöhe der Gesamtausgaben für ein Vorhaben beträgt 20.000 Euro.
Bei Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro überschreiten, umfassen die förderfähigen Gesamtausgaben direkte und indirekte Ausgaben.
Die direkten Ausgaben umfassen Personal- und Sachausgaben.
Die indirekten Ausgaben werden pauschaliert bemessen gemäß Artikel 54 Buchstabe b) der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 15 Prozent der direkten Personalausgaben.
Bei Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro nicht überschreiten, umfassen die förderfähigen Gesamtausgaben die direkten Personalausgaben und für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale nach Artikel 56 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 30 Prozent der direkten Personalausgaben.
Ausschlaggebend dafür ist die im Ergebnis der Antragsprüfung im Bewilligungsbescheid festzulegende Höhe der förderfähigen Gesamtausgaben.