Wer wird gefördert?
Zielgruppe der Förderung sind die Jugendfreiwilligendienstleistenden, die zum Zeitpunkt der Maßnahme ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Was wird gefördert?
Die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten in Einsatzstellen wird gefördert.
Die Zuwendung ist ausschließlich für die Gewährung von Taschengeld, Kosten für die Unterkunft und Verpflegung, Sozialversicherung sowie zusätzlich im Bereich des Freiwilligen Ökologischen Jahres und des Freiwilligen Sozialen Jahres in der Kinder- und Jugendhilfe und im Sport für die Unfallversicherung der Freiwilligendienstleistenden einzusetzen.
Wie wird gefördert?
Die förderfähigen Gesamtausgaben werden mit einer auf die Ausgaben für eine Einheit bezogenen Pauschale bemessen. Als Einheit gilt ein Monat der Teilnahme einer bzw. eines Jugendfreiwilligendienstleistenden (Teilnahmemonat). Die pauschalierten Gesamtausgaben betragen 695,00 Euro pro Teilnahmemonat.
Die Zuwendung beträgt
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beim FÖJ: 530,93 Euro pro Teilnahmemonat
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beim FSJ in der Kinder- und Jugendhilfe und im Sport: 417,00 Euro pro Teilnahmemonat
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in der Kultur beziehungsweise in der Denkmalpflege: 496,00 Euro pro Teilnahmemonat.
Über die Zuwendung hinaus, stellen die Zuwendungsempfangenden jeweils die Gesamtfinanzierung durch Mittel des Bundes und durch private Mittel sicher. Die Ausgaben des Bundes gehen mit einer Pauschale in Höhe von 154,00 Euro je Teilnahmemonat in die förderfähigen Gesamtausgaben ein.