ILB Förderfinder
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Jetzt Förderung findenMit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB die Umsetzung innovativer Maßnahmen, für die spezielle Innovationsfachkräfte eingesetzt werden sollen.
Fördernehmer | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg |
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Förderthemen | Beschäftigung von Werkstudierenden sowie Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten für eine innovative Aufgabe |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie |
Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) |
Wir unterstützen die Beschäftigung von Werkstudierenden sowie Absolventinnen beziehungsweise Absolventen von Hochschulen oder der Aufstiegsfortbildung in Brandenburgischen KMU. Mit dem Wissenstransfer begünstigen wird betriebliche Innovationen und Wachstum.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt der Antragstellung der Beihilfen ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.
Gefördert wird die Teilzeitbeschäftigung von in Vollzeit immatrikulierten Werkstudierenden sowie die Beschäftigung von Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe.
Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten sind Absolventinnen beziehungsweise Absolventen von staatlichen beziehungsweise staatlich anerkannten Hochschulen oder der geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung.
Bei einer innovativen Aufgabe handelt es sich um Tätigkeiten/Arbeitspakete, die im Rahmen einer betrieblichen Innovation durch eine Innovationsfachkraft erbracht werden. Mit der Bearbeitung der innovativen Aufgabe werden konkrete Ziele und damit verbundene betriebliche Entwicklungen verfolgt. Die innovative Aufgabe darf zuvor nicht im antragstellenden Unternehmen bearbeitet worden sein.
Bei einer betrieblichen Innovation handelt es sich um eine gezielte Veränderung in einem Unternehmen, in deren Rahmen Produkte, Dienstleistungen und Verfahren (Methoden und Prozesse) erstmalig eingeführt werden und somit Neuigkeitscharakter für das Unternehmen aufweisen.
Ihren Antrag können Sie online ab dem 1. Juli 2024 über das Kundenportal der ILB stellen.
Bei Inanspruchnahme von mehreren Förderungen ist für jede Förderung jeweils ein Antrag zu stellen.
Die Antragstellenden können nach elektronischer Eingangsbestätigung der ILB auch vor Bewilligung durch die Bewilligungsbehörde mit dem Vorhaben beginnen und den Arbeitsvertrag mit der Innovationsassistentin oder dem Innovationsassistenten abschließen. Diese beziehungsweise dieser kann die Beschäftigung aufnehmen. In diesen Fällen liegt jedoch das Risiko bei den Antragstellenden, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten. Erst mit der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides stehen die Höhe der Zuwendung und deren Bedingungen fest.
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 22. November 2022 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der Investitionsbank Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Innovative Aufgabe und Recruiting
Sie haben bereits eine bzw. einen geeignete/n Bewerber/in für Ihre betriebliche innovative Aufgabe? Klären Sie alle Vertragsmodalitäten und erstellen Sie einen Entwurf zum Arbeitsvertrag. Wichtig: den Arbeitsvertrag noch nicht unterzeichnen!
Antragstellung
Registrieren Sie sich bzw. Ihr Unternehmen im ILB-Kundenportal und füllen Sie den Antrag online aus. Laden Sie alle benötigten Unterlagen hoch. Bitte reichen Sie den Antrag inkl. Anlagen ausschließlich über das Kundenportal ein.
Antragseingangsbestätigung
Sobald ihr Antrag erfolgreich übermittelt wurde, erhalten Sie eine Antragseingangs-bestätigung über das Kundenportal. Dies ist noch keine Zusage zur Förderung, jedoch können Sie nun auf eigenes Risiko den Arbeitsvertrag unterzeichnen und mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen.
Prüfung Ihrer Unterlagen
Bitte geben Sie uns jetzt etwas Zeit, Ihre Antragsunterlagen zu prüfen. Sollten wir noch weitere Unterlagen oder Informationen benötigen, melden wir uns. Nachgeforderte Unterlagen können Sie online über unser Kundenportal einreichen.
Erhalt Ihres Zuwendungsbescheids
Sofern die Prüfung Ihres Antrages zum positiven Ergebnis (Zuwendungsbescheid) geführt hat können Sie Ihr Vorhaben abschließend umsetzen. Bitte machen Sie sich mit den Bestandteilen und Auflagen des Bescheides vertraut.
Optional: Mittelabruf
Sie können Fördermittel abrufen. Dies kann mehrmals innerhalb des Durchführungszeitraumes für bereits vergütete volle Kalendermonate erfolgen. Füllen Sie den Mittelabruf im ILB-Kundenportal aus und reichen ihn mit den Anlagen ein. Die Unterlagen werden nun geprüft und die Fördermittel ausgezahlt.
Einreichung Ihres Verwendungsnachweises
Zum Abschluss der Förderung füllen Sie den Verwendungsnachweis im ILB-Kundenportal aus und reichen ihn mit den Anlagen ein. Sollten wir noch weitere Unterlagen benötigen, melden wir uns. Nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung werden die restlichen Fördermittel ausgezahlt.
Anforderung an einzureichende Konzepte BIF 2022 - Innovationsassistentin bzw. Innovationsassistent
Stand: 11/2022Anforderung an einzureichende Konzepte BIF 2022 - Werkstudierende
Stand: 11/2022Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)
Stand: 10/2023Hinweise für Begünstigte des ESF+ zum Online-Bestellsystem (OBS) für ESF+-Marketingartikel
Stand: 03/2023Merkblatt "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg"
Stand: 04/2022Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2022Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2024Angaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung) (Bei EU: ab Förderperiode 2021-2027, bei Nicht-EU: ab 11/2022)
Stand: 11/2022Berechnungsbogen A und B (KMU-Bewertung) - Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2022Bestätigung monatliche Zahlungen und Erhalt der Gehälter sowie Selbstauskunft zum Anteil der innovativen Aufgabe
Stand: 11/2022Fragebogen zur Erhebung von Daten im Rahmen des ESF+ 2021-2027 - BIF 2022 Werkstudierende
Stand: 10/2023Fragebogen zur Erhebung von Daten im Rahmen des ESF+ 2021-2027 - BIF 2022 Innovationsassistenten
Stand: 10/2023Hinweise und Erklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF+ 2021-2027
aktualisiert am 03.07.2024
Stand: 07/2024für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019