Berufspädagogische Maßnahmen der Jugendhilfe 2023

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    Tel.: 0331 660-2200
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Überblick

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) über die ILB die Jugendämter im Land Brandenburg bei der Finanzierung der Teilnahme von einzelnen jungen Menschen an einem berufspädagogischen und handlungsorientierten Gruppenangebot der Jugendhilfe in einer Produktionsschule.

Fördernehmer

Jugendämter der kreisfreien Städte und Landkreise im Land Brandenburg

Förderthemen

Vorhaben zur sozialpädagogischen Begleitung von an realen Produktions- und Dienstleitungsprozessen ausgerichteten Lernprozessen sowie professionelle Angebote und persönliche Hilfe zur Selbsthilfe, die in alle Lebensbereiche der jungen Menschen mit außerordentlich vielfältigen und ungewöhnlichen Problemen hineinreichen kann

Förderart

Zuweisung

Fördergeber

Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Mittelherkunft

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)


Ziel des Programms

Ziel des Förderprogramms ist die Verbesserung der Ausbildungs- und Berufsfähigkeit sozial benachteiligter und/oder individuell beeinträchtigter junger Menschen durch die Vermittlung von arbeitsmarktrelevanten und gesellschaftlich wichtigen Schlüsselkompetenzen. Dadurch soll die Überleitung in schulische oder berufliche Bildung/Ausbildung, im Einzelfall in einfache Arbeitsverhältnisse, unterstützt bzw. überhaupt erst ermöglicht werden.

Aktuelle Meldungen

Datenerfassung im „Geschäftsvorfall „Monitoring Indikatorendaten“ ist noch nicht produktiv.

Wichtiger Hinweis für die Zuwendungsempfangenden, welche im Monitoring Daten erfassen:

Bitte erheben Sie die Daten der Teilnehmenden zunächst mit dem Fragebogen in der beschreibbaren PDF-Fassung. Senden Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine ausgefüllten PDF-Fassungen an die ILB. Die direkte Eingabe der Daten im Kundenportal ist notwendig, jedoch noch nicht eingerichtet.
Bewahren Sie die PDF-Fassung zum Zweck der elektronischen Erfassung auf. Die Datenerfassung ist demnächst möglich.
Derzeit werden mehrere Richtlinien zur gleichen Zeit veröffentlicht, daher verzögert sich die Produktivstellung des vollständigen Geschäftsvorfalls "Monitoring" in einigen Richtlinien.

Wir bitten Sie um Geduld und halten Sie auf dem Laufenden. Vielen Dank.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Gefördert werden die Jugendämter der kreisfreien Städte und Landkreise im Land Brandenburg.

Das Vorhaben richtet sich an sozial benachteiligte und/oder individuell beeinträchtigte junge Menschen, die

• bei Eintritt das 15. Lebensjahr vollendet und während der Teilnahme das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

• ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Land Brandenburg haben.

Was wird gefördert?

Vorhaben zur sozialpädagogischen Begleitung von an realen Produktions- und Dienstleitungsprozessen ausgerichteten Lernprozessen sowie professionelle Angebote und persönliche Hilfe zur Selbsthilfe, die in alle Lebensbereiche der jungen Menschen mit außerordentlich vielfältigen und ungewöhnlichen Problemen hineinreichen kann

Wie wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die bei der Durchführung der Angebote entstehen. Die förderfähigen Gesamtausgaben werden mit einer auf die Ausgaben für eine Standardeinheit bezogenen Pauschale bemessen. Als Standardeinheit gilt ein Kalendermonat der Teilnahme eines jungen Menschen an einer berufspädagogischen Maßnahme der Jugendhilfe in einer Produktionsschule.

Die aktuelle Höhe der Pauschale wird jeweils über die Internetseite der ILB bekannt gegeben. Über mögliche Änderungen der Pauschale während des Maßnahmezeitraums informiert die ILB die Zuwendungsempfangenden direkt.

Die pauschalierten Ausgaben gemäß Nummer 5.4.2 umfassten
bis zum 31. Mai 2024

  • 1.119,00 Euro pro Teilnahmemonat und Teilnehmenden
  • 37,30 Euro pro Teilnahmetag und Teilnehmenden.

Zum 01. Juni 2024 erfolgte eine Erhöhung der Beträge auf
  • 1.177,50 Euro pro Teilnahmemonat und Teilnehmenden
  • 39,25 Euro pro Teilnahmetag und Teilnehmenden.

Maßgeblich für die Ausgabenbemessung ist die Zeitdauer der Teilnahme von jungen Menschen an einem Angebot, das heißt vom Eintrittsdatum bis zum Austrittsdatum. Die Maßnahmeteilnahme für die Monate des Eintritts in die und des Austritts aus der Maßnahme wird taggenau zu 1/30 der Pauschale berücksichtigt.

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 60,00% der Bemessungsgrundlage. Der Eigenanteil der zuwendungsempfangenden Jugendämter beträgt mindestens 40,00%.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Ihren Antrag können Sie online über das Kundenportal der ILB stellen.

Die Bewilligung erfolgt unter Einbeziehung eines fachlichen Votums des für Jugend zuständigem Ministeriums.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 20.02.2023 in Kraft und mit Ablauf vom 31.12.2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660-2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare