ILB Förderfinder
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Jetzt Förderung findenWir fördern Maßnahmen, die die Lese- und Rechtschreibkompetenzen sowie die Grundbildung von Erwachsenen verbessern. Dadurch sollen Alltag und Berufsleben erleichtert werden. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
Fördernehmer | Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen im Rahmen des Fördergegenstands „Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung“ |
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Förderthemen | Lebenslanges Lernen, Grundbildung, Lese- und Schreibkompetenzen von Erwachsenen |
Förderart | Zuweisung |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), Ministerium der Justiz und für Digitalisierung (MdJD) |
Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) |
Ziel des Förderprogramms ist die Verbesserung des Zugangs zum lebenslangen Lernen durch Bildungsmaßnahmen, die Erwachsenen Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln sowie Grundbildungsdefizite ausgleichen. Damit sollen erwerbsbezogene Kompetenzen der Menschen verbessert werden. Außerdem soll geringe Schriftsprachkompetenz reduziert und damit die Beschäftigung und Beschäftigungsfähigkeit gefördert werden. Maßnahmen in Justizvollzugsanstalten sind ebenfalls Bestandteil des Förderprogramms.
Infos
Gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung Jugend und Sport, dem Ministerium für Justiz und Digitalisierung tauschen wir uns zur Förderung und Antragstellung für die Grundbildungszentren und die Kurse aus. Für Ihre Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Konferenzraum: Alphabetisierung und Grundbildung - Um teilzunehmen nutzen Sie bitte folgende Zugangsdaten:
Für die Teilnahme per Webbrowser:
2. Ihren Namen angeben und der Konferenz beitreten
Für die telefonische Teilnahme:
1. Folgende Telefonnummer wählen: +49 261 88869 5541
2. Konferenznummer auf Anfrage eingeben: 104810
3. Gast-PIN auf Anfrage eingeben: 589898
Gefördert werden juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften. Beim Fördergegenstand Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung staatlich und staatlich anerkannte Hochschulen.
Regionale Grundbildungszentren
Diese sollen die Alphabetisierung und Grundbildung auf regionaler Ebene unterstützen und Teilnehmende für die Bildungsangebote (insbesondere niedrigschwellige Zugänge zum Lernen) akquirieren.
Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung
Die Kurse vermitteln Lese- und Schreibkompetenzen auf den Alpha-Level 1 bis 4 und verbessern die Kompetenzen zu den Themen: Mathematik; Computer sowie digitale Medien und Kommunikation; Lernen lernen; Familie, Gesundheit und Soziales; Beruf, Arbeitswelt und Finanzen; Orientierungswissen Politik, Gesellschaft, Umwelt, Nachhaltige Entwicklung und Recht; Basiswissen Englisch. Die Grundbildungskurse vermitteln neben Fachinhalten auch Lese- und Schreibkompetenzen.
Die Kurse unterteilen sich in
a) öffentlich beworbene und zugängliche Kurse zur Verbesserung der Alphabetisierung und Grundbildung.
b) Kurse in Justizvollzugsanstalten im Land Brandenburg.
Fachliche Koordinierungsstelle
Diese begleitet die Kursangebote und berät Bildungsanbieterinnen und Bildungsanbieter zur Fachlichkeit und Qualitätssicherung. Außerdem werden Bildungsanbieterinnen und Bildungsanbieter unterstützt bereits entwickelte Kursmodelle zu nutzen. Zudem koordiniert sie das Kursangebot auf Landesebene.
Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung
Die geförderten Stellen sind verbunden mit einer Lehrverpflichtung an einer Brandenburger Hochschule im Themenfeld der Alphabetisierung und Grundbildung von vier Semesterwochenstunden je geförderter Vollzeitstelle je Semester. Die Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber tragen mit ihrer Lehre an Hochschulen in Brandenburg dazu bei, pädagogisches Personal für die Arbeit in der Alphabetisierung und Grundbildung auszubilden bzw. für dieses Themenfeld zu qualifizieren.
Regionale Grundbildungszentren: Anteilsfinanzierung
Die förderfähigen Gesamtausgaben können sich zusammensetzen aus:
Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung: Vollfinanzierung
Die Durchführung eines Kurses wird jeweils mit einer Pauschale pro nachgewiesener Unterrichtsstunde (à 45 Minuten) gefördert.
Die Pauschale für öffentlich zugängliche Kurse beträgt 78 EUR.
Die Pauschale für Kurse in Justizvollzugsanstalten beträgt 67 EUR.
Fachliche Koordinierungsstelle: Vollfinanzierung
Direkte Personalausgaben sind jährlich bis zu einer Gesamthöhe von 100.000 EUR zuwendungsfähig.
Direkte Sachausgaben sind förderfähig
Indirekte Ausgaben werden anhand eines Pauschalsatzes in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben gefördert.
Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung: Anteilsfinanzierung
Die förderfähigen Ausgaben bestehen aus
Ihren Antrag können Sie für die regionalen Grundbildungszentren online ab dem 28. April 2025 bis zum 23. Mai 2025 über das Kundenportal der ILB stellen.
Für die öffentlich zugängliche Kurse, die fachliche Koordinierungsstelle und die Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung können Sie Ihren Antrag online ab dem 19. Mai 2025 bis zum 13. Juni 2025 über das Kundenportal der ILB stellen.
Wir bitten Sie bei den Konzepten, entsprechend der Anlage zur Richtlinie, eine maximale Anzahl von 20 Seiten für die Grundbildungszentren und 15 Seiten für die Kurse nicht zu überschreiten.
Die Bewilligung erfolgt unter Einbeziehung eines fachlichen Votums wie folgt:
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 6. Februar 2023 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660-2200.
Anlage zur Richtlinie Alphabetisierung und Grundbildung 2023
Stand: 02/2023Informationen zur Förderung der Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung
Stand: 03/2024Mindestqualifikationen der Kursleitungen gemäß Nr. 2.3 der Richtlinie
Stand: 03/2023Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)
Stand: 10/2023Definition für finanzschwächere Kommunen in Nr. 4.4.1.4 der Richtlinie
Stand: 02/2023Informationsblatt Datenerhebung bei EU-weiten Vergaben in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2023Merkblatt "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg"
Stand: 04/2022Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2022Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2024Regelungen zur Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben ESF+-kofinanzierter Vorhaben in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2022Abrechnung der durchgeführten Kurse - Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung
Stand: 06/2023Dokumentation Auswahl Kursleitung - Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung
Stand: 06/2023Fragebogen zur Erhebung von Daten im Rahmen des ESF+ 2021-2027 - Fachliche Koordinierungsstelle
Stand: 04/2023Fragebogen zur Erhebung von Daten im Rahmen des ESF+ 2021-2027 - Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung
Stand: 07/2024Fragebogen zur Erhebung von Daten im Rahmen des ESF+ 2021-2027 - Regionale Grundbildungszentren
Stand: 04/2023Hinweise und Erklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF+ 2021-2027
aktualisiert am 03.07.2024
Stand: 07/2024Hinweise und Erklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF+ 2021-2027 - leichte Sprache
Stand: 07/2024Muster einer Teilnahmebestätigung - Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung
Stand: 06/2023Teilnehmendenliste - Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung
Stand: 06/2023für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2023Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei ESF+-finanzierten Zuwendungen
gültig für ESF+ in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022