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Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen im Rahmen des Fördergegenstands „Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung“
Jugendämter der kreisfreien Städte und Landkreise im Land Brandenburg
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sowie staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg gemäß § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) vom 28. April 2014
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Trägerinnen oder Träger mit Arbeitsschwerpunkt Straffälligenhilfe
Juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften
Zugelassene und anerkannte Trägerinnen und Träger gemäß § 10 Absatz 1 JFDG
Juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
Juristische Personen des Privatrechts und rechtsfähige Personengesellschaften
Juristische Personen des Privatrechts und Personengesellschaften, freie Trägerinnen bzw. Träger der Jugendhilfe, Jugendberufshilfe oder Bildungsträgerinnen bzw. -träger.
Kammern, Bildungsträger, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts
Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die einen Sozialbetrieb im Land Brandenburg betreiben.
natürliche Personen, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften
Kommunale Gebietskörperschaften als örtliche Träger der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe sowie der Bildungseinrichtungen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, lokale Netzwerke und Initiativen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften.
Brandenburger Landkreise und kreisfreien Städte, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben.
Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen), Unternehmen, Freiberufler*innen und Einzelunternehmer*innen (mit Einkommensteuerpflicht oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg), rechtsfähige Vereine (mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg), staatlichen Hochschulen nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz.
Zuwendungsempfangende sind Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbundgemeinden, Verbünde von Gebietskörperschaften, wobei nur eine Gebietskörperschaft – als Lead Partner - für den Verbund antragsberechtigt ist).
Zuwendungsempfangende können alle staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg sein