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A

  • Alphabetisierung und Grundbildung 2023
    Fördernehmer

    Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen im Rahmen des Fördergegenstands „Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung“

B

G

  • Gründen in Brandenburg (GIB) 2022
    Fördernehmer

    Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sowie staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg gemäß § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) vom 28. April 2014

H

I

J

P

Q

S

  • Sozialbetriebe 2023
    Fördernehmer

    Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die einen Sozialbetrieb im Land Brandenburg betreiben.

  • Soziale Innovationen 2023
    Fördernehmer

    natürliche Personen, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften

  • Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien 2023
    Fördernehmer

    Kommunale Gebietskörperschaften als örtliche Träger der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe sowie der Bildungseinrichtungen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, lokale Netzwerke und Initiativen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften.

T

  • Türöffner: Zukunft Beruf 2022
    Fördernehmer

    Brandenburger Landkreise und kreisfreien Städte, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben.

W

  • Weiterbildungsrichtlinie 2022
    Fördernehmer

    Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen), Unternehmen, Freiberufler*innen und Einzelunternehmer*innen (mit Einkommensteuerpflicht oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg), rechtsfähige Vereine (mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg), staatlichen Hochschulen nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz.

  • Willkommen in Brandenburg 2022
    Fördernehmer

    Zuwendungsempfangende sind Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbundgemeinden, Verbünde von Gebietskörperschaften, wobei nur eine Gebietskörperschaft – als Lead Partner - für den Verbund antragsberechtigt ist).

  • Wissenschaft und Forschung 2023
    Fördernehmer

    Zuwendungsempfangende können alle staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg sein

Kontakt

  • Infotelefon Arbeit Mo.- Do. 09:00 - 16:00, Fr. 09:00 - 14:00 Uhr
    Tel.: 0331 660-2200
    Fax: 0331 660-2400
    E-Mail Kontakt
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