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Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen im Rahmen des Fördergegenstands „Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung“.
Lebenslanges Lernen, Grundbildung, Lese- und Schreibkompetenzen von Erwachsenen
Jugendämter der kreisfreien Städte und Landkreise im Land Brandenburg
Vorhaben zur sozialpädagogischen Begleitung von an praxisorientierten Lernprozessen sowie professionelle Angebote und persönliche Hilfe zur Selbsthilfe, die junge Menschen mit komplexen Lebensherausforderungen umfassend unterstützt.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg
Beschäftigung von Werkstudierenden sowie Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten für eine innovative Aufgabe
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sowie staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg gemäß § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) vom 28. April 2014
Projekt Schule mit Unternehmergeist,
Regionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte,
Überregionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte,
Zielgruppenspezifische Begleitprojekte,
Hochschulprojekte
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Trägerinnen oder Träger mit Arbeitsschwerpunkt Straffälligenhilfe
Gefördert wird die Unterstützung der Resozialisierung von Straffälligen:
Juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften
Integration von Langzeitarbeitslosen und Familienbedarfsgemeinschaften
Zugelassene und anerkannte Trägerinnen und Träger gemäß § 10 Absatz 1 JFDG
Gefördert wird die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten im
• Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ)
• Freiwilligen Sozialen Jahr in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Sport (FSJ KiJu sowie FSJ Sport)
• Freiwilligen Sozialen Jahr in der Kultur (FSJ K)
• Freiwilligen Sozialen Jahr in der Denkmalpflege (FSJ D)
Juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
Juristische Personen des Privatrechts und rechtsfähige Personengesellschaften
- Entwicklung der Berufswahlkompetenz von Schülerinnen und Schülern
- Förderung von sozialen und personalen Schlüsselkompetenzen von Schülerinnen und Schülern
- Verbesserung der schulischen Ergebnisse insbesondere leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler zur Senkung der Quote der Schulentlassenen ohne Abschluss;
- Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern
- Kooperationsbeziehungen zwischen Schule und außerschulischen Akteuren zur Stärkung des Lebens- und Arbeitsweltbezuges von Schule
Juristische Personen des Privatrechts und Personengesellschaften, freie Trägerinnen bzw. Träger der Jugendhilfe, Jugendberufshilfe oder Bildungsträgerinnen bzw. -träger.
Lerngruppen Schule/Jugendhilfe für verhaltensauffällige SuS, SuS mit schulverweigerndem Verhalten und einzugliedernde, geflüchtete SuS mit zusätzlichem, schulischen und sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf in der Jahrgangsstufe 9 an ausgewählten Oberschulen und Gesamtschulen in Öffentlicher Trägerschaft sowie Supervision und Beratung.
Kammern, Bildungsträger, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts
Allgemeine Verbundausbildung
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU)
Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft
Service für Ausbildung
Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die einen Sozialbetrieb im Land Brandenburg betreiben.
Gefördert werden Personalausgaben von Sozialbetrieben für die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung von in diesen Sozialbetrieben sozialversicherungspflichtig beschäftigten, ehemaligen Langzeitarbeitslosen.
natürliche Personen, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften
Arbeitsmarktintegration, Kompetenzen fördern, Fachkräftesicherung, Umbau von Arbeits- und Produktionsprozessen, Stärkung des ländlichen Raums, Zusammenarbeit von Sozialunternehmen und der Wohlfahrtspflege
Kommunale Gebietskörperschaften als örtliche Träger der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe sowie der Bildungseinrichtungen, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie lokale Netzwerke und Initiativen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
(Weiter-) Entwicklung von Armutspräventionskonzepten
Umsetzung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum
Projektbegleitung und Vernetzung
Brandenburger Landkreise und kreisfreien Städte, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben.
Durchführung bedarfsorientierter OSZ-Projekte zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen bzw. Stärkung der Ausbildungsfähigkeit von Jugendlichen. Die lokalen Koordinierungsstellen sollen Informationen über bestehende Angebote am Übergang Schule-Beruf verbessern, als Lotsende zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten fungieren, Ansprechperson für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe bei Problemen in der Ausbildung sein und Betriebe bei der Ausbildung leistungsschwächerer Jugendlicher unterstützen.
Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen), Unternehmen, Freiberufler*innen und Einzelunternehmer*innen (mit Einkommensteuerpflicht oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg), rechtsfähige Vereine (mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg), staatlichen Hochschulen nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz.
berufliche Weiterbildung nach individuellem Bedarf, berufliche Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen; Umsetzung des Brandenburger Servicepakets für Qualifizierungen, die Entwicklung und Einrichtung zusätzlicher weiterbildender Studienangebote – Studiengänge oder Studiengangsmodule – an den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg
Zuwendungsempfangende sind Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbundgemeinden, Verbünde von Gebietskörperschaften, wobei nur eine Gebietskörperschaft – als Lead Partner - für den Verbund antragsberechtigt ist).
Anlauf-/Beratungsstellen (Welcome Center) sollen aufgebaut und etabliert werden. Sie sollen die Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung sowie Arbeitsmarktintegration vor Ort unterstützen, für hier lebende Menschen mit Migrationsgeschichte, darunter Geflüchtete.
Zuwendungsempfangende können alle staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg sein
Studienerfolg, Identifikation mit Brandenburg, Vorbereitung auf den Berufseinstieg