Praxisnahe Berufsorientierung (PraxisBO) 2022

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Überblick

Unterstützt die Entwicklung der Berufswahlkompetenz und der sozialen und personalen Schlüsselkompetenzen von Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten. Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sowie der Ausbau und die Verstetigung von Kooperationsbeziehungen zwischen den teilnehmenden Schulen und außerschulischen Akteuren zur Stärkung des Lebens- und Arbeitsweltbezuges.

Fördernehmer

Juristische Personen des Privatrechts und rechtsfähige Personengesellschaften

Förderthemen

- Entwicklung der Berufswahlkompetenz von Schülerinnen und Schülern
- Förderung von sozialen und personalen Schlüsselkompetenzen von Schülerinnen und Schülern
- Verbesserung der schulischen Ergebnisse insbesondere leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler zur Senkung der Quote der Schulentlassenen ohne Abschluss;
- Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern
- Kooperationsbeziehungen zwischen Schule und außerschulischen Akteuren zur Stärkung des Lebens- und Arbeitsweltbezuges von Schule

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

Mittelherkunft

Europäischer Sozialfonds (ESF+), Land Brandenburg


Ziel des Programms

Mit dem ESF+-Förderprogramm "Praxisnahe Berufsorientierung" (PraxisBO) sollen die Entwicklung der Berufswahlkompetenz und der sozialen und personalen Schlüsselkompetenzen von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 7 - 10 an Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Förderschulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Lernen“ „körperlich-motorische Entwicklung“, „Sehen“ und „Hören“ in öffentlicher und freier Trägerschaft unterstützt werden.

Zudem soll mit der Förderung ein Beitrag zur Verbesserung der schulischen Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler, zur Senkung der Quote der Schulentlassenen ohne Abschluss sowie zur Erhöhung des Anteils höherwertiger Schulabschlüsse insgesamt geleistet werden.

Weitere Förderziele sind die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sowie der Ausbau und die Verstetigung von Kooperationsbeziehungen zwischen den teilnehmenden Schulen und außerschulischen Akteuren zur Stärkung des Lebens- und Arbeitsweltbezuges

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Berufsorientierungsprojekte und Lehrkräftefortbildung

Gefördert werden in zwei Teilprojekten jeweils ein Regionalpartner. Ein Regionalpartner ist für die Umsetzung eines Teilprojekts verantwortlich.

Teilprojekt 1 umfasst den Zuständigkeitsbereich der staatlichen Schulämter Neuruppin und Brandenburg an der Havel mit den Landkreisen und kreisfreien Städten Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Havelland, Brandenburg an der Havel, Potsdam-Mittelmark, Potsdam, Teltow-Fläming.

Teilprojekt 2 umfasst den Zuständigkeitsbereich der staatlichen Schulämter Frankfurt (Oder) und Cottbus mit den Landkreisen und kreisfreien Städten Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Frankfurt (Oder), Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Spree-Neiße, Cottbus.


Berufsorientierung für "Grüne Berufe" und "Grüne Wirtschaft" vor allem im ländlichen Raum

Gefördert wird ein Teilprojekt mit den Aufgaben, Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „Lernen“ im Land Brandenburg sowie Landwirtschaftsbetriebe/Unternehmen und weitere Akteure der „Grünen Berufe“ und "Grünen Wirtschaft" im Land Brandenburg für Berufsorientierung zu sensibilisieren und bei der Konzeption von Berufsorientierungsprojekten zu unterstützen sowie die Umsetzung zu begleiten.

Was wird gefördert?

Berufsorientierungsprojekte und Lehrkräftefortbildung

Die Regionalpartner der beiden Teilprojekte vermitteln die Programminhalte gegenüber den programmbeteiligten Schulen und Trägern der Berufsorientierungsprojekte und unterstützen gezielt die Anbahnung und Verstetigung von Kontakten und Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Partnern. Die Ausschreibung, die Kontrolle der Vertragserfüllung sowie die Abrechnung der Projekte erfolgt ebenfalls durch die Regionalpartner. Darüber hinaus haben diese folgende Aufgaben zu erfüllen:

- Kooperation mit Schulen, Projektträgern und anderen relevanten Organisationen und Institutionen;

- Inhaltliche und finanzielle Prüfung des von den Schulen dargestellten Bedarfs;

- Beratung der Schulen und Projektträger bei der Umsetzung der Berufsorientierungsprojekte;

- Begleitung (auch vor Ort), Monitoring und Auswertung der Berufsorientierungsprojekte unter Aspekten der Fachlichkeit, Verstetigung und Qualitätssicherung;

- Dokumentation des Projektverlaufs;

- Unterstützung des Transfers guter Projektbeispiele;

- Erhebung statistischer Daten zu den teilnehmenden Schulen, den Berufsorientierungsprojekten, den in den Projekten teilnehmenden Schülerinnen und Schülern und den Fortbildungsmaßnahmen sowie

- Organisation und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Schulleitungen und Lehrkräfte an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft.

Die Regionalpartner arbeiten mit den staatlichen Schulämtern zusammen. Darüber hinaus kooperieren sie regelmäßig mit dem Netzwerk Zukunft. Schule und Wirtschaft für Brandenburg e. V., den im Gebiet des jeweiligen Teilprojekts ansässigen Trägern des ESF+-Förderprogramms „Türöffner: Zukunft Beruf“ und dem Träger des Fördertatbestandes "Berufsorientierung für grüne Berufe und grüne Wirtschaft vor allem im ländlichen Raum" nach Ziffer II.2 der Richtlinie.


Berufsorientierung für "Grüne Berufe" und "Grüne Wirtschaft" vor allem im ländlichen Raum

Gefördert wird die Erfüllung folgender Aufgaben:

- Thematische Unterstützung der Regionalpartner nach Ziffer II.1 der Richtlinie bei der Berufsorientierung im Spektrum „Grüne Berufe“, „Grüne Wirtschaft“ und ländlicher Raum

- Sensibilisierung und thematische Unterstützung von Schulen bei der Implementierung der Themen Landwirtschaft, Umwelt, Klimaschutz, Energieversorgung, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie sowie einschlägige Berufe

- Anbahnung und Unterstützung von Kontakten zwischen Schulen und Landwirtschaftsunternehmen (z.B. Exkursionen, Projekttage, Schülerpraktika)

Wie wird gefördert?

Berufsorientierungsprojekte und Lehrkräftefortbildung

Im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung sind folgende Ausgaben förderfähig:

a) die vom Land Brandenburg (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) bereitgestellten Lehrkräftekontingente/Lehrkräftestellenanteile;

b) die Ausgaben zur Durchführung der Berufsorientierungsprojekte und die dabei entstehenden Fahrtkosten;

c) die Ausgaben der Zuwendungsempfangenden für die Erfüllung der Aufgaben nach Ziffer Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. der Richtlinie – ohne die in den Buchstaben a) und b) genannten Ausgaben, das sind

i. direkte förderfähige Personalausgaben der Zuwendungsempfangenden und

ii. für alle übrigen Ausgaben eine Pauschale nach Artikel 53 Absatz 1 d) der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 26,5 Prozent der direkten förderfähigen Personalausgaben nach i).


Die Höhe der maximalen Zuwendung je Teilprojekt entsprechend den Nummern II.1.4.5.1 und II.1.4.5.2 der Richtlinie für den zweiten Call beträgt:

Teilprojekt 1:

Zuwendung gesamt: 4.931.843,47 EUR
- davon Schulprojektmittel: 3.631.232,10 EUR
- davon Ausgaben der/des Zuwendungsempfangenden: 1.300.611,37 EUR

Teilprojekt 2:

Zuwendung gesamt: 5.697.129,53 EUR
- davon Schulprojektmittel: 4.194.699,16 EUR
- davon Ausgaben der/des Zuwendungsempfangenden: 1.502.430,37 EUR


Berufsorientierung für "Grüne Berufe" und "Grüne Wirtschaft" vor allem im ländlichen Raum

Im Rahmen einer Vollfinanzierung sind folgende Ausgaben förderfähig:

Die projektnotwendigen Personal- und Sachausgaben. Sie umfassen

a.) die direkten Personalausgaben für das Projektpersonal einschließlich der direkten Projektverwaltung der Zuwendungsempfangenden

b) für alle übrigen Ausgaben eine Pauschale nach Artikel 56 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 20 Prozent der direkten förderfähigen Personalausgaben nach a).

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Antragstellung für Vorhaben mit Beginn zum 1. August 2024 ist abgeschlossen. Der neue Stichtag zur Einreichung von Anträgen wird an dieser Stelle bekannt gegeben.

Die Anforderungen an die Antragstellenden können je nach Fördertatbestand der Anlage 1 beziehungsweise Anlage 2 entnommen werden.

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung einzureichen:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Konzept
  • Formular Personaleinsatz/Stellenbeschreibung
  • ggf. Vollmacht

Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt mit Unterzeichnung vom 11. Oktober 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Belegliste

Informationen zu Beschaffungsvorgängen